Stoppen wir die „christ“- und „sozial“- „demokratische“ Kostendynamik von
S21!
Statement Nr. 11 von Reinhart Vowinckel
Die geistigeGefangenschaft des S21-Protestes bei den Grünen
Wir haben ja den Kostendeckel!
Der schützt uns vor der Verwirklichung von S21! Tut er das?
Ich habe auch einmal so gedacht.
Aber das war Selbsttäuschung. Der Kostendeckel ist unser Opium, mit dem wir
gefügig gemacht werden.
Es gibt den bildhaften Begriff
von der „babylonischen Gefangenschaft“,
der uns da zum besseren Verständnis vielleicht helfen kann. Er geht zurück auf
eine Geschichte im Alten Testament.
Als einst, lange vor Christi
Geburt, die Stadt der Juden, Jerusalem,
von den mächtigeren Babyloniern belagert
wurde, begaben sich die Herrscherfamilien Jerusalems schließlich, wie das bei
schweren Machtkonflikten damals durchaus üblich war, „freiwillig“ in die für höhere Kreise eines
Gegners relativ komfortable und keineswegs tödliche Gefangenschaft der Babylonier. Sie dauerte ca.
70 Jahre.
Im letzten Landtagswahlkampf meinte die grüne Fraktionsvorsitzende im
Landtag, Silke Krebs, die SPD befinde
sich in babylonischer Gefangenschaft der Projektbefürworter, aus der sie sich
erst einmal befreien müsse. Es kam jedoch anders. Nicht die SPD befreite sich
aus der politischen Gefangenschaft der CDU, die sie mit der Absegnung des durch und durch betrügerischen Finanzierungsvertrags der Regierung Oettinger
angetreten hatte. Vielmehr begaben sich die Grünen in die politische Gefangenschaft
der Sozialdemokraten, also eines Projektbefürworters, und damit auch in die der CDU und des
Projekts. Das geschah mit der Koalitionsvereinbarung pro Projekt und vor allem dem Finanzierungsvertrag.
Das aber war noch nicht die
„Peripetie“, der Höhe- und Wendepunkt der klassischen Tragödie. Ihre größte
„Fallhöhe“ erreichten die Helden erst, als auch der Protest gegen S21, damals noch in Ansätzen eine
„Widerstandbewegung“, gefangen genommen wurde. Das geschah mit Volksabstimmung und dem Köder Kostendeckel.
Von da an war der Protest in
Sachen S21 mehr eine Akklamationsbewegung, kontrolliert und instrumentalisiert
von den Grünen für ihre Politik. Hauptgegner war fortan die Bahn und nicht mehr
die Politik von SPD und Grünen. So viel an dieser Stelle zur Genese, zur
Krankengeschichte.
Zur Diagnose ein aktuelles
Beispiel, die Rede Matthias von Herrmanns auf der 192. Montagsdemo. In ihr verkündete er „unser“ weiteres politisches
Programm nach der Bundestagswahl. Er stellte den Grünen „auf Stadt- und Landesebene“, so wörtlich, „Hausaufgaben“: Rosensteinpark
schützen, Planfeststellungsbeschluss 1.5 anfechten, Lenkungskreis einberufen,
Brandschutz ernst nehmen, Bürgerentscheid unterstützen, Beweislast umkehren
usw. alles „Das müssen die Grünen jetzt durchsetzen.“ Und „In den nächsten sieben Monaten werden wir zusammen mit Ihnen (also
er mit den Demonstranten) immer wieder
bei den Grünen im Gemeinderat nachfragen, ob die Hausaufgaben erledigt wurden.“
Mit einer eigenständigen Politik hat all das nicht viel zu tun. Das ist bloß
Verwaltung, Schulverwaltung gewissermaßen. Worum es ihm vor allem geht, zeigte er
deshalb auch gleich zu Beginn seiner Rede:
„Jetzt bei der Bundestagswahl ging es erstmals gründlich bergab. Daher
wollen wir hier und heute unseren Beitrag leisten, um ein weiteres
Grünendebakel bei den im Mai 2014 anstehenden Gemeinderats- und Regionalwahlen
zu vermeiden.“
Nicht wir selbst also sollen
unsere „Hausaufgaben“ machen, sondern andere. Was für M.v.H. offensichtlich
keine erhebliche Rolle spielt: Die Grünen sind objektiv eine
Befürworterpartei!!! Wer wirklich K21 will, sollte dazu nicht auf die Partei der Grünen setzen.
Der vertragswidrige Kostendeckel nur ein Köder zum Schlucken der VA und
der „Kostendynamik“
Ich will mit dem zweiten Teil
dieses Statements zeigen, wie es einem Verfassungshochstapler gelang, den
Protest gegen S21 in seinen Bann zu schlagen. Vermutlich jeder Leser und jede
Leserin hat schon einmal davon gehört, was Winfried Kretschmann, wo er geht und
steht, beteuert. In seinem Offenen Brief
zu Stuttgart 21 vom 06.02.2012 z. B.
klopfte er sich stolz auf die Schultern dafür,
„dass es uns gelungen ist, mit der Volksabstimmung einen historischen
ersten Schritt in eine echte
Bürgergesellschaft gemacht zu haben.“ um mit der Frechheit und dem
Augenaufschlag des biedermännischen Hochstaplers zu schließen: „Können Sie
sich ernsthaft einen Ministerpräsidenten und eine Landesregierung wünschen
wollen, die sich, weil ihnen ein politisches Ergebnis missfällt – über den
Willen der Mehrheit in einem Gesetzgebungsverfahren, - denn nichts
anderes ist eine Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung – hinwegsetzt
und sich schlicht nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt? Niemand, der
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernst
nimmt, kann sich dies am Ende wünschen, auch die nicht, die in der Sache verloren haben. Denn wir würden
dann Tür und Tor öffnen für eine Entwicklung, an der keinem von uns gelegen
sein kann.“ (http://www.gruene-bw.de/themen/verkehr/news/article/offener-brief-von-ministerpraesident-winfried-kretschmann-zu-stuttgart-21.html)
Aber viele von Ihnen, liebe
Leserinnen und Leser, wissen vielleicht
immer noch nicht, dass das schamlose Lügen sind. Auch die
Landesabstimmungsleiterin Friedrich verwahrte sich bei Bekanntgabe des
amtlichen Endergebnisses am 13.02.2012 ausdrücklich gegen solchen
hochstaplerischen Hutzauber und stellte ausdrücklich fest:
„Nachdem die Gesetzesvorlage die
nach der Landesverfassung erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht hat, hat
sich insoweit auch keine Änderung der Rechtslage ergeben.“
Und es gibt inzwischen auch ein kaum
beachtetes Dokument, in dem Kretschmann selbst den Schwindel eingesteht und
rechtfertigt. Das ist Kretschmanns
Offener Brief vom 14. Januar 2013, offiziell an Walter Sittler, insgeheim
jedoch vor allem an den Richter a. D. Dieter Reicherter, der ihm kurz zuvor den
Schwindel unter die Nase gerieben hatte. Ich gebe die wichtigsten Aussagen
dazu kurz wieder:
„Ich warne … davor, die Volksabstimmung erneut in Frage zu
stellen.“
„Letztlich hat die Bevölkerungsmehrheit … den Argumenten der
Befürworter von S 21 mehr Gewicht beigemessen und entschieden, das Land solle
nicht einseitig aus dem Finanzierungsvertrag aussteigen. An dieses Votum ist
die Landesregierung auch weiterhin gebunden, zwar nicht formal-juristisch, aber doch politisch.“
„Wenn Sie, lieber Herr Sittler, nun die Gültigkeit der Volksabstimmung
anzweifeln, stellt sich natürlich die Frage, was dies für das Land hieße, müsste man dann nicht auch
konsequenterweise den Kostendeckel als hinfällig betrachten? … Durch die
Volksabstimmung sehe ich diesen Weg und damit insbesondere auch den
Kostendeckel als von den Bürgerinnen und Bürgern bestätigt an.“ (http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/130131_antwort_kretschmann.pdf
Plötzlich bei vorgehaltener Hand,
verbunden mit einem „Pssst, Pssst, aber keinem verraten!“ sind VA und
Kostendeckel keine Bindung mehr „nach
Recht und Gesetz“, sondern nur noch eine politische, etwa so viel wert wie ein
Wahlversprechen. Wem aber sollte Sittler das nicht verraten? Wer weiß dass noch nicht, die Bahn, die
Politiker, die profitierenden Unternehmer? Sie alle wissen das natürlich sehr
genau. Wer bleibt dann noch? Niemand
außer
uns selbst? Mit anderen Worten: Sittler und seine Mitunterzeichner sollten
nicht ihn, Kretschmann, Schmid und Schmiedel verraten, sondern uns. Und der
Köder für solche „Mitarbeit“ ist der Kostendeckel, an den wir uns klammern und
an den wir weiter glauben sollen.
Folgen wir – wider besseres
Wissen – Kretschmanns und Schmids Rechtsverdrehung, dann ist logischer Weise
auch folgender Passus in der Begründung der VA vom „Volk“ abgelehnt worden:
„Der Anspruch des Landes richtet sich auf eine Anpassung des Vertrages
dahingehend, dass weitere Kostensteigerungen über die verabredete
Obergrenze von 4,526 Mrd. Euro hinaus in vollem Umfang von der Deutschen Bahn AG zu finanzieren sind.
Aufgrund bisheriger Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG ist davon auszugehen,
dass sie nicht zu einer entsprechenden Vertragsanpassung bereit ist, weshalb
dem Land ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar und ein Kündigungsrecht
nach § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwfG gegeben ist. Das Land kann nicht
weitreichende Baumaßnahmen abwarten, um
sodann nach dem Prinzip der normativen Kraft des Faktischen in eine unabschätzbare Kostendynamik
eingebunden zu werden.“
Und auch der Kostendeckel ist
dann obsolet.
Solange es bei unserem Vertrauen in den Kostendeckel bleibt, waltet
jedoch , ungestört durch den Protest, die „unabschätzbare
Kostendynamik“, vor der bei der
VA von SPD und Grünen noch zurecht sehr gewarnt wurde (s. Zitat).
Wenn die VA negativ bindet, wie
SPD und Grüne uns weismachen wollen, dann kann
auch die SPD nicht von der Bahn verlangen, die Mehrkosten zu tragen,
jedenfalls nicht gestützt auf die VA, in der diese Forderung erhoben worden
ist. Und darauf lief ja auch z. B. Schmids und Schmiedels Versuch hinaus, der Bahn die Sprechklausel
abzukaufen. Und dann hat die Regierung bzw. das Land auch gar kein Recht, die „unabschätzbare Kostendynamik“ abzuwenden,
denn das wäre dann durch die VA ja auch „verboten“ worden.
Gehen wir jedoch von Recht und
Gesetz aus, dann kann die Regierung beispielsweise auch Kündigungsrechte in
Anspruch nehmen. Die zur Urne gegangenen Wahlberechtigten des Landes haben dann
auch keineswegs S21 durchgewinkt, da kein neues Recht geschaffen wurde.
Alle die, die kein S21, sondern
K21 wollen, stehen damit vor einer Entscheidung: Schonen und stärken wir die
Grünen und damit die SPD wie bisher und verschieben den Stopp von S21 auf den
Sanktnimmerleinstag? Oder lassen wir den wirklichen Betrug der Landesregierung
und damit auch der Grünen hochgehen und erhöhen so die Chance, dass die
Regierung aus politischen Gründen die
Kostendynamik nicht mehr einfach walten lassen kann?
Um keine Illusionen aufkommen zu
lassen: Dazu hätten wir notfalls auch eine neue, dritte Struktur neben den
Parkschützern und dem Aktionsbündnis aufzubauen, und das kostet Kampf und Arbeit.
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