Montag, 4. März 2013

(6) Was ist demokratisch?

Was ist demokratisch?                                             Z ur Lage und Taktik 6   

Im 5. Teil meiner Überlegungen zur Lage und Taktik zu S21 habe ich eine Analyse des Finanzierungsvertrags vorgelegt, die ich hier noch einmal zusammenfasse und durch neue Informationen ergänze.
1. Der Vertrag stammt mutmaßlich aus der Feder des Bundesfinanzministeriums und sichert vor allem die Interessen des Bundes gegenüber denen des Landes Baden-Württemberg ab. Die geplante Finanzierung gliedert sich in zwei Inhalte. Im ersten Teil ist die Finanzierung von ca. 4,5 Milliarden Euro (Obergrenze) des geplanten „Gesamtwertumfangs“, auf die Projektpartner verteilt,  festgelegt. Die Übernahme weiterer Kosten ruht auf vier Säulen:
A) Für Bahn und Bund sind Kostenrisiken ausgeschlossen. (Kernbestimmung des Vertrags). Das heißt, Land, Region und Stadt tragen sämtliche Kostenrisiken.
B.) Ausgeschlossen ist auch das Recht auf „ordentliche“ Kündigung durch einen   Vertragspartner. 
C) Ausgeschlossen ist auch ein vorzeitiger Abschluss und Rückbau des Projekts.
D) Bei unvorhergesehenem Finanzbedarf beraten sich die Partner. („Sprechklausel)
Der Vertrag ist also auf Unumkehrbarkeit angelegt. Bund und Bahn haben offensichtlich darauf vertraut, dass die drei Projektpartner Land, Region und Stadt jeden Preis zahlen würden. Und das konnten sie auch, weil ein paar schwäbische Möchtegernglobalplayerle den Bahnhof mit aller Gewalt haben wollten. Wenn die Bahn die „Sprechklausel gezogen“ hätte, hätte jede CDU/FDP-Koalition und auch jede CDU/SPD-Koalition sie – selbstverständlich dezent - bedient.
Das zeigen Aussagen wie die von Peter Hauk, dem Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: “Ob das jetzt 10 oder 15 Milliarden kostet, kann Baden-Württemberg wurscht sein“, oder FDP-Stadtrat Michael Conz: “Ich würde Stuttgart 21 sogar bauen, wenn es eine Billion Euro kosten würde!” oder  CDU-Kreischef Stefan Kaufmann, Bundestagsabgeordneter Stuttgarts und Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundestags: „Als Stuttgarter sage ich: Auch wenn es richtig teuer wird – wir sollten es machen. Wir zahlen in den Länderfinanzausgleich. Jetzt kriegen wir einmal was zurück - und dann wollen wir es nicht haben.“  Und ähnlich Signale kommen fast täglich vom SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Schmiedel.  
Die veröffentlichten Gesamtkostenrechnungen waren also nie ernst gemeint. Ernst gemeint war hingegen die alberne „Sprechklausel“. Nun nimmt jedoch die heutige Landesregierung unter Führung der Grünen mit dem gemeinsam beschlossenen Kostendeckel ausgerechnet die Sprechklausel nicht ernst, dafür aber die vereinbarte Gesamtkostenrechnung. So kann es gehen im Leben. Ironie der Geschichte eines Betrugs. Man muss nur eine kleine Rechnung anstellen, um den Täuschungscharakter aller bisherigen Kostenobergrenzen zu erkennen. Insgesamt werden für Stuttgart 21 und die Hochgeschwindigkeitstrecke laut Anton Hofreiter, Vorsitzender des  Verkehrsausschusses des Bundestags, 59 Planfeststellungsbeschlüsse benötigt. Erst mit ihnen wäre eine wirklich belastbare Kostenkalkulation möglich. Dementsprechend heißt es ja auch in der „Rahmenvereinbarung“ von 1995 (§ 6): „Alle Beteiligten sind sich darüber einig, daß für das Gesamtprojekt  eine Finanzierungsvereinbarung  nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens zu treffen ist.“ Nach Abschluss, nicht vorher! Bisher liegen jedoch erst 32 Teilplanfeststellungen   vor. Das heißt, die entscheidende Voraussetzung für eine Finanzierungsvereinbarung ist noch auf unabsehbare Zeit gar nicht gegeben. Schon aus diesem Grunde wird die Deutsche Bahn sich hüten, mit ihrer vermeintlichen Trumpfkarte namens Sprechklausel vor Gericht zu ziehen.
 
Eine viel größere Gefährdung des Projektendes scheint mir von einem zweiten,  angeblich alle Welt verpflichtenden Dokument und dem von ihm ausgehenden Vorgang herzurühren, der uns ähnlich stark beschäftigt wie der Finanzierungsvertrag. Das ist die Volksabstimmung.
(Ich sehe jetzt schon einige Leser genervt aufstöhnen: „Nein! Nicht schon wieder die VA!“ Aber das macht nichts. Wer so aufstöhnt und meint, er weiß schon alles, hat sich seinen Frust redlich verdient. Im Mittelpunkt meines Statements Nr. 6 soll die Frage stehen: Was ist demokratisch? All die, die sich pro S21 oder auch pro Landesregierung auf die VA berufen, wissen es nicht oder wollen nichts davon wissen. Ich möchte hier eine Debatte anstoßen, wie wir uns mehr Demokratie vorstellen.)

Demokratie?                                                                                                  
Dass das Thema Demokratie durchaus ein heißes Eisen ist, wird  deutlich am Verhältnis z. B. des Landes-CDU-Chefs Thomas Strobl zu unserer  Protestbewegung gegen S21. Er stellte seinerzeit den öffentlichen Vergleich Walter Sittlers mit Nazipropagandisten im Hause Göbbels an. Die Süddeutsche leitete am 03.11.2010 ihren Bericht über Strobl ein mit den Worten „Entgleisung statt Entspannung“.  Auf Druck auch aus seiner eigenen Partei musste Strobl den Vergleich mit Nazis zwar zurücknehmen, aber in einem anderen Punkt blieb er stur. Angesprochen auf seine Behauptung, Sittler habe ein „falsches Demokratieverständnis“, habe er trotzig erwidert: „Dieser Kritik habe ich nichts hinzuzufügen und nichts davon wegzunehmen.“ Da kann ich nur sagen: Schade! Sehr schade! Warum nicht mal die eigenen  „Hosen runterlassen“, wie er es neulich von der Führung der Grünen verlangt hat,  und erklären, was denn für einen Thomas Strobl und seine Partei so das „richtige Demokratieverständnis“ ist. Ich nehme an, er verordnete sich selbst einen Maulkorb, weil seine Antwort darauf auch politisch nicht ganz „stubenrein“, weil autoritär  geraten wäre. Ich meine jedoch, die Protestbewegung hat ein Recht auch darauf zu erfahren, was der Vorsitzende der stärksten Partei im Lande eigentlich für das richtige Demokratieverständnis hält. Dabei könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie durchaus  mehrheitsfähig, wenn auch dadurch noch lange nicht richtig ist. Ich denke, wir stehen noch ganz am Anfang einer längs überfälligen Debatte, die noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnte. Für die, die sich ein Bild davon machen möchten, wie langwierig solche Wertedebatten sein können, hänge ich ein Dossier zur „Affaire Filbinger“ an, auch ein ehemaliger CDU-Ministerpräsident  Baden-Württembergs. Es ist ein Beispiel für eine letztlich gelungene Wertedebatte.
Um verständlicher werden zu lassen, warum und wie ich die Volksabstimmung noch einmal ins Spiel bringe, zunächst ein paar Thesen zum Thema.   

Elemente (m)eines Begriffs von Demokratie
Demokratie ist ein System des sozialen und politischen Ausgleichs der Interessen und Wertvorstellungen aller gesellschaftlichen Gruppen. Der Sinn und Zweck demokratischer Prozesse ist die Befriedung gesellschaftlicher Konflikte.
Gehen wir vom Wortursprung im Griechischen aus, so heißt Demos so viel wie Stadtgemeinde oder - sehr frei übersetzt - Volk. Kratia übersetzen wir mit Herrschaft. Demokratie heißt  also, so viel weiß jeder, „Herrschaft des Volkes“. Was aber bedeutet Herrschaft des Volkes? Herrschaft über wen oder was? Vielleicht über andere Völker? Oder über Minderheiten, die nicht zum Volk gezählt werden?  Nein, Demokratie meint Herrschaft des Volkes über sich selbst. Man könnte also das Wort Demokratie auch mit dem Wort Selbstbeherrschung eines Volkes übersetzen, so wie ein gesunder Geist frei über die Gliedmaßen und Funktionen seines Körpers verfügt und ihre Aktivitäten koordiniert und steuert.
Zu einem wirklich freien und demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess gehören Alternativen und die Umkehrbarkeit einmal getroffener Entscheidungen,  sachgerechte Information und Transparenz. Intransparenz ist ein Treibhaus für Korruption und damit für autoritäre Strukturen. Das Fehlen von sachlichen Alternativen ist in der Regel Anzeichen eines Diktats. Die Übergänge zwischen Diktaten und einer Diktatur sind fließend.
Den meisten fällt zu der Frage, was Demokratie ist, jedoch vor allem eines ein: Die Mehrheit entscheidet. Das allein ist aber nicht demokratisch. Auch in Diktaturen gibt es Mehrheitsentscheidungen. Auch eine Mehrheit kann eine Diktatur ausüben, wie die Deutschen von 1933 bis 1945 in Deutschland und dem von Deutschland besetzten Europa über die deutschen und die nichtdeutschen Juden, die schließlich in deren Ausrottung überging. Die demokratische Mehrheitsentscheidung schließt einen ebenso demokratischen Diskussions- und Willensbildungsprozess ab, in dem das Prinzip der Gleichheit aller an Rechten herrscht, wie z. B. auch,  was den Zugang zu Informationen angeht. Eine Mehrheitsentscheidung allein als Aufpfropfung auf einen autoritären  Prozess der Vorbereitung der Entscheidung, wie z. B. die VA zu S21,   schafft, wie alle Welt erkennen konnte,  keine Befriedung. Und ein Planfeststellungsverfahren, in dem Bürger zwar Verbesserungsvorschläge, aber keine Alternativvorschläge einbringen dürfen, ist kein demokratisches Verfahren.
Eine Demokratie kommt nicht ohne Wahlen von Repräsentanten und Delegierten, das heißt auch nicht ohne Führung aus. Führung ohne demokratische Kontrolle und Wahl, z. B. nach dem Motto „Wer macht, hat Macht.“ ist realistisch, aber auch  autoritär und das heißt nicht demokratisch. Nach dem Motto versucht z. B. die Deutsche Bahn, möglichst vollendete Tatsachen zu schaffen.

Volksabstimmung und  Demokratie

Warum verstecken sich Kretschmann und seine Satelliten bis hinein in die Justiz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen  hinter der Volksabstimmung und hängen ein demokratisches Mäntelchen über einen autoritären Körper?

1. Zahlen

An der Volksabstimmung haben sich ca. 49 Prozent der Stimmberechtigten beteiligt. 51 Prozent haben gar nicht Stellung bezogen. Ca. 59 Prozent der 49 Prozent Abstimmenden, also
knapp 30 (28,8)  Prozent der Stimmberechtigten  haben mit Nein zum von der Regierung vorgeschlagenen Gesetz zur Kündigung des Finanzierungsvertrags gestimmt.
Trotzdem spricht Kretschmann ständig von der „Mehrheit der Bevölkerung“.

2. Das Verhältnis des Ministerpräsidenten zum Rechtsstaat

Am 29.10.2011 also einen Monat vor der Volksabstimmung, veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung ein Interview mit Ministerpräsident Kretschmann, in dem er gefragt wurde: „Wie halten Sie es, wenn sich eine Mehrheit für die Kündigung ausspricht, aber das Zustimmungsquorum verfehlt wird?“  Die Antwort lautete: „Dann ist das Kündigungsgesetz trotzdem gescheitert. Die Verfassung sieht ein Zustimmungsquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten vor, und die Verfassung gilt.“ Bei anderer Gelegenheit fügte er hinzu, für ihn gelte Recht und Gesetz. Nach Recht und Gesetz ist jedoch die gesamte Volksabstimmung, wie von Anfang an nicht anders zu erwarten, gescheitert. Die  Landesabstimmungsleiterin Friedrich hat dementsprechend mit der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Volksabstimmung  ausdrücklich klargestellt: „Nachdem die Gesetzesvorlage die nach der Landesverfassung erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht hat, hat sich insoweit auch keine Änderung der Rechtslage ergeben.“ Also gelten Recht und Gesetz für Kretschmann offensichtlich hier nicht. Sie gelten vielmehr da, wo er das für richtig hält, wie das im Absolutismus bei den „Landesvätern“ durchaus üblich war.
Das Geltenlassen  der einfachen Mehrheit in der Abstimmung hätte bei einer Ja-Stimmenmehrheit den Projektgegnern geholfen. Für sie wollte Kretschmann jedoch die einfache Mehrheit nicht gelten lassen, wie er schon vor der VA vorbeugend ankündigte. Angeblich weil das gegen „Recht und Gesetz“ verstoßen hätte. Nachdem nun aber die Nein-Stimmen in der einfachen Mehrheit waren, lässt er diese als „legitimierend“ gelten, gegen Recht und Gesetz! Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ und die Landesverfassung und zeigt, dass Recht und Gesetz für ihn taktische Verhandlungssache sind.  (Das Gleiche kennen wir ja von der Mischfinanzierung.)
Hinzu kommt, dass es in der VA um eine angebliche Wahrnehmung von Kündigungsrechten ging, die es, so viel ist nach der Analyse des Finanzierungsvertrags klar, gar nicht gibt. Das heißt aber, selbst wenn die Projektgegner das Ja-Stimmen-Quorum geschafft hätten, auch dann hätte die SPD, die Erfinderin dieses Verfahrens, gewonnen, denn ein Kündigungsrecht, das es nicht gibt, kann auch nicht wahrgenommen werden. Die VA war also die Neuauflage des Rennens zwischen dem Hasen und dem Schweineigelpaar.
Trotzdem behauptet Kretschmann immer wieder und kann mit Unterstützung auch z. B. der CDU unwidersprochen behaupten:  Die Abstimmung hat das Projekt legitimiert, die Landesregierung ist an das offizielle Votum gebunden.“? Und kein Aufschrei ging je durchs Land, nicht einmal durch unsere sonst so lautstarke Protestbewegung. Um es mit Shakespeare zu sagen: Da ist etwas faul im Staate Baden-Württemberg.


3. Das Verhältnis der Stuttgarter Justiz zum Rechtsstaat

Wie sehr, das zeigt für mich vor allem ein Blick auf unsere Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Auch sie hat sich bereits offiziell der vom Ministerpräsidenten des Landes verbreiteten Legende von der Rechtsverbindlichkeit der Mehrheit der Neinstimmen in der VA angeschlossen. Schließlich bedeutet Demokratie auf Schwäbisch doch „Mehrheit ist Mehrheit“.
Beispiel 1
Von den Stuttgarter Nachrichten in einem Interview (18.12.2012)  angesprochen auf seinen „harten“ Umgang mit Projektgegnern und einen vergleichsweise „zarten“ Umgang mit Polizisten, erklärte Oberstaatsanwalt Häußler: „ Mit der Volksabstimmung ist für uns eine Änderung eingetreten. Das Volk hat entschieden, das Projekt war legitimiert. Die folgenden Blockaden betrachten wir daher als Verhinderungsblockaden.“  Das heißt, auch symbolische Blockaden zum Ausdruck einer Meinung werden grundsätzlich als Nötigung behandelt, obwohl m. W. keine Nötigung vorliegt, wenn der Betroffene Handlungsalternativen hat. Und wie das „Wir“ zeigt, ist diese Rechtsauffassung in der Stuttgarter Staatsanwaltschaft  Konsens. Für mich sind damit alle Staatsanwälte in Stuttgart befangen. An wen können wir uns da eigentlich noch unbefangen wenden?

Beispiel 2
Ein Oberstaatsanwalt Rörig schreibt am 23. Februar 2012 im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft (!) in seiner Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde, dass es  „nicht nachvollziehbar ist, das Ergebnis der demokratischen Volksabstimmung weiterhin in Zweifel zu ziehen.“  Niemand hat das Zahlenergebnis in Zweifel gezogen, das die  rechtliche Folgenlosigkeit der Abstimmung bedeutete.

Beispiel 3
In einer Verfügung vom 05.11.2012 gegen die Annahme einer Anzeige schreibt Oberstaatsanwalt Häußler: „Die im Land zur Volksabstimmung gestellte Gesetzesvorlage  … wurde am 27.11.2011 mit der Mehrheit von 58, 9 % der gültigen Stimmen  abgelehnt …. Deshalb kann der Gesetzgeber auch in freier Entscheidung die Anfechtung oder Kündigung des Finanzierungsvertrages unterlassen, wobei vorliegend diesbezüglich sogar eine unmittelbare Entscheidung des Volkes ergangen ist.“  Eine unmittelbare, also direktdemokratische Entscheidung des Volkes hat eben nicht stattgefunden. Das Ergebnis war nicht mehr als eine unverbindliche Meinungsumfrage.

Beispiel 4
In der Subventionsentscheidung der EU-Kommission vom 12.12.2008 für  S21 steht:  Hauptziele der Maßnahme“: „Stuttgart 21 hat  als Durchgangsbahnhof  die doppelte Leistungsfähigkeit und ermöglicht Fahrzeitgewinne.“ In seiner Zurückweisung einer Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs der Bundesregierung gegenüber der EU vom 12.12. 2012 meint OStA Häußler ohne Verweis auf eigene Untersuchungen, es sei  nicht anzunehmen, dass den Subventionsgebern unrichtige oder unvollständige Angaben zur Kapazität des Durchgangsbahnhofs vorgelegt wurden.“  

Zwischenzeitlich hat sich nicht nur der Generalstaatsanwalt, sondern auch der Landesjustizminister Rainer Stickelberger hinter Oberstaatsanwalt Häußler gestellt. Und das ist ja auch nicht verwunderlich, geht der eigenwillige Rechtsbegriff all dieser Herren doch vom Herrn Ministerpräsidenten und Landesvater höchstpersönlich aus. Da nimmt man schließlich im ordnungsliebenden Schwabenland schon die Hacken zusammen.

Inzwischen haben unsere Blockierer die Folgen unserer fatalen Toleranz gegenüber der grünrosa Legende  von der legitimierenden demokratischen Entscheidung  zu spüren bekommen. Wenn wir die SPD im Lande  als vermutlich Hauptverantwortlichen weiter so tolerant gewähren lassen, dann wird noch viel Wasser des Neckar auf die Mühlen der Projektbetreiber fließen, denn nur wenige im Lande durchschauen das Spiel. Die Medien z. B. gehören bisher auch nicht dazu.
Vor allem die SPD im Bunde sollte erfahren, welches   Spiel die Landes-SPD in ihrer Unterdrückung einer Aussteigerdebatte, also jeder Alternative zu S21, spielt.

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