Was ist demokratisch?
Z
ur Lage und Taktik 6
Im 5. Teil meiner Überlegungen
zur Lage und Taktik zu S21 habe ich eine Analyse des Finanzierungsvertrags
vorgelegt, die ich hier noch einmal zusammenfasse und durch neue Informationen
ergänze.
1. Der Vertrag stammt mutmaßlich
aus der Feder des
Bundesfinanzministeriums und sichert vor allem die Interessen des Bundes
gegenüber denen des Landes Baden-Württemberg ab. Die geplante Finanzierung
gliedert sich in zwei Inhalte. Im ersten Teil ist die Finanzierung von ca. 4,5
Milliarden Euro (Obergrenze) des geplanten „Gesamtwertumfangs“, auf die
Projektpartner verteilt, festgelegt. Die
Übernahme weiterer Kosten ruht auf vier
Säulen:
A) Für Bahn und Bund sind Kostenrisiken
ausgeschlossen. (Kernbestimmung des
Vertrags). Das heißt, Land, Region und Stadt tragen sämtliche Kostenrisiken.
B.) Ausgeschlossen ist auch das
Recht auf „ordentliche“ Kündigung
durch einen Vertragspartner.
C)
Ausgeschlossen ist auch ein
vorzeitiger Abschluss und Rückbau
des Projekts.
D)
Bei unvorhergesehenem Finanzbedarf
beraten sich die Partner. („Sprechklausel)
Der Vertrag ist also auf
Unumkehrbarkeit angelegt. Bund und Bahn haben offensichtlich darauf vertraut, dass
die drei Projektpartner Land, Region und Stadt jeden Preis zahlen würden. Und das konnten sie auch, weil ein paar
schwäbische Möchtegernglobalplayerle den Bahnhof mit aller Gewalt haben wollten.
Wenn die Bahn die „Sprechklausel gezogen“ hätte, hätte jede CDU/FDP-Koalition
und auch jede CDU/SPD-Koalition sie – selbstverständlich dezent - bedient.
Das zeigen Aussagen wie die von Peter Hauk, dem Vorsitzender der
CDU-Landtagsfraktion: “Ob das jetzt 10
oder 15 Milliarden kostet, kann Baden-Württemberg wurscht sein“, oder
FDP-Stadtrat Michael Conz: “Ich würde
Stuttgart 21 sogar bauen, wenn es eine Billion Euro kosten würde!” oder CDU-Kreischef Stefan Kaufmann,
Bundestagsabgeordneter Stuttgarts und Mitglied des Verkehrsausschusses des
Bundestags: „Als Stuttgarter sage ich:
Auch wenn es richtig teuer wird – wir sollten es machen. Wir zahlen in den
Länderfinanzausgleich. Jetzt kriegen wir einmal was zurück - und dann wollen
wir es nicht haben.“ Und ähnlich
Signale kommen fast täglich vom SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Schmiedel.
Die veröffentlichten Gesamtkostenrechnungen
waren also nie ernst gemeint. Ernst gemeint war hingegen die alberne
„Sprechklausel“. Nun nimmt jedoch die heutige Landesregierung unter Führung der
Grünen mit dem gemeinsam beschlossenen Kostendeckel ausgerechnet die
Sprechklausel nicht ernst, dafür aber die vereinbarte Gesamtkostenrechnung. So
kann es gehen im Leben. Ironie der Geschichte eines Betrugs. Man muss nur eine kleine
Rechnung anstellen, um den Täuschungscharakter aller bisherigen Kostenobergrenzen
zu erkennen. Insgesamt werden für Stuttgart 21 und die
Hochgeschwindigkeitstrecke laut Anton Hofreiter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Bundestags, 59
Planfeststellungsbeschlüsse benötigt. Erst mit ihnen wäre eine wirklich belastbare
Kostenkalkulation möglich. Dementsprechend heißt es ja auch in der
„Rahmenvereinbarung“ von 1995 (§ 6): „Alle Beteiligten sind sich darüber einig,
daß für das Gesamtprojekt eine
Finanzierungsvereinbarung nach Abschluß des
Planfeststellungsverfahrens zu treffen ist.“ Nach Abschluss, nicht
vorher! Bisher liegen jedoch erst 32 Teilplanfeststellungen vor.
Das heißt, die entscheidende Voraussetzung für eine Finanzierungsvereinbarung
ist noch auf unabsehbare Zeit gar nicht gegeben. Schon aus diesem Grunde wird
die Deutsche Bahn sich hüten, mit ihrer vermeintlichen Trumpfkarte namens
Sprechklausel vor Gericht zu ziehen.
Eine viel größere Gefährdung des
Projektendes scheint mir von einem zweiten, angeblich alle Welt verpflichtenden Dokument und
dem von ihm ausgehenden Vorgang herzurühren, der uns ähnlich stark beschäftigt
wie der Finanzierungsvertrag. Das ist die Volksabstimmung.
(Ich
sehe jetzt schon einige Leser genervt aufstöhnen: „Nein! Nicht schon wieder die
VA!“ Aber das macht nichts. Wer so aufstöhnt und meint, er weiß schon alles,
hat sich seinen Frust redlich verdient. Im Mittelpunkt meines Statements Nr. 6 soll
die Frage stehen: Was ist demokratisch? All die, die sich pro S21 oder auch pro
Landesregierung auf die VA berufen, wissen es nicht oder wollen nichts davon
wissen. Ich möchte hier eine Debatte anstoßen, wie wir uns mehr Demokratie
vorstellen.)
Demokratie?
Dass das Thema Demokratie
durchaus ein heißes Eisen ist, wird deutlich
am Verhältnis z. B. des Landes-CDU-Chefs Thomas Strobl zu unserer Protestbewegung gegen S21. Er stellte
seinerzeit den öffentlichen Vergleich Walter Sittlers mit Nazipropagandisten im
Hause Göbbels an. Die Süddeutsche leitete am 03.11.2010 ihren Bericht über
Strobl ein mit den Worten „Entgleisung
statt Entspannung“. Auf Druck auch
aus seiner eigenen Partei musste Strobl den Vergleich mit Nazis zwar zurücknehmen,
aber in einem anderen Punkt blieb er stur. Angesprochen auf seine Behauptung,
Sittler habe ein „falsches
Demokratieverständnis“, habe er trotzig erwidert: „Dieser Kritik habe ich nichts hinzuzufügen und nichts davon
wegzunehmen.“ Da kann ich nur sagen: Schade! Sehr schade! Warum nicht mal
die eigenen „Hosen runterlassen“, wie er
es neulich von der Führung der Grünen verlangt hat, und erklären, was denn für einen Thomas Strobl
und seine Partei so das „richtige Demokratieverständnis“ ist. Ich nehme an, er
verordnete sich selbst einen Maulkorb, weil seine Antwort darauf auch politisch
nicht ganz „stubenrein“, weil autoritär geraten wäre. Ich meine jedoch, die
Protestbewegung hat ein Recht auch darauf zu erfahren, was der Vorsitzende der stärksten
Partei im Lande eigentlich für das richtige Demokratieverständnis hält. Dabei
könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie durchaus mehrheitsfähig, wenn auch dadurch noch lange
nicht richtig ist. Ich denke, wir stehen noch ganz am Anfang einer längs
überfälligen Debatte, die noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnte. Für die,
die sich ein Bild davon machen möchten, wie langwierig solche Wertedebatten
sein können, hänge ich ein Dossier zur „Affaire Filbinger“ an, auch ein
ehemaliger CDU-Ministerpräsident
Baden-Württembergs. Es ist ein Beispiel für eine letztlich gelungene
Wertedebatte.
Um verständlicher werden zu lassen,
warum und wie ich die Volksabstimmung noch einmal ins Spiel bringe, zunächst
ein paar Thesen zum Thema.
Elemente (m)eines Begriffs von Demokratie
Demokratie ist ein System des
sozialen und politischen Ausgleichs der Interessen und Wertvorstellungen aller
gesellschaftlichen Gruppen. Der Sinn und Zweck demokratischer Prozesse ist
die Befriedung gesellschaftlicher
Konflikte.
Gehen wir vom Wortursprung im Griechischen aus, so heißt Demos so viel
wie Stadtgemeinde oder - sehr frei übersetzt - Volk. Kratia übersetzen wir mit
Herrschaft. Demokratie heißt also, so
viel weiß jeder, „Herrschaft des Volkes“. Was aber bedeutet Herrschaft des
Volkes? Herrschaft über wen oder was? Vielleicht über andere Völker? Oder über
Minderheiten, die nicht zum Volk gezählt werden? Nein, Demokratie
meint Herrschaft des Volkes über sich selbst. Man könnte also das Wort
Demokratie auch mit dem Wort Selbstbeherrschung
eines Volkes übersetzen, so wie ein gesunder Geist frei über die Gliedmaßen
und Funktionen seines Körpers verfügt und ihre Aktivitäten koordiniert und
steuert.
Zu einem wirklich freien und demokratischen Meinungs- und
Willensbildungsprozess gehören Alternativen und die Umkehrbarkeit einmal
getroffener Entscheidungen, sachgerechte
Information und Transparenz. Intransparenz ist ein Treibhaus für Korruption und
damit für autoritäre Strukturen. Das Fehlen von sachlichen Alternativen ist in
der Regel Anzeichen eines Diktats. Die Übergänge zwischen Diktaten und einer
Diktatur sind fließend.
Den meisten fällt zu der Frage, was Demokratie ist, jedoch vor allem
eines ein: Die Mehrheit entscheidet.
Das allein ist aber nicht demokratisch. Auch in Diktaturen gibt es
Mehrheitsentscheidungen. Auch eine Mehrheit kann eine Diktatur ausüben, wie die
Deutschen von 1933 bis 1945 in Deutschland und dem von Deutschland besetzten
Europa über die deutschen und die nichtdeutschen Juden, die schließlich in
deren Ausrottung überging. Die demokratische
Mehrheitsentscheidung schließt einen ebenso demokratischen Diskussions- und
Willensbildungsprozess ab, in dem das Prinzip der Gleichheit aller an Rechten herrscht,
wie z. B. auch, was den Zugang zu
Informationen angeht. Eine Mehrheitsentscheidung allein als Aufpfropfung auf
einen autoritären Prozess der
Vorbereitung der Entscheidung, wie z. B. die VA zu S21, schafft, wie alle Welt erkennen konnte, keine Befriedung. Und ein
Planfeststellungsverfahren, in dem Bürger zwar Verbesserungsvorschläge, aber
keine Alternativvorschläge einbringen dürfen, ist kein demokratisches
Verfahren.
Eine Demokratie kommt nicht ohne Wahlen von Repräsentanten und
Delegierten, das heißt auch nicht ohne Führung aus. Führung ohne demokratische
Kontrolle und Wahl, z. B. nach dem Motto „Wer macht, hat Macht.“ ist realistisch,
aber auch autoritär und das heißt nicht
demokratisch. Nach dem Motto versucht z. B. die Deutsche Bahn, möglichst vollendete
Tatsachen zu schaffen.
Volksabstimmung und Demokratie
Warum verstecken sich Kretschmann
und seine Satelliten bis hinein in die Justiz unter Vorspiegelung falscher
Tatsachen hinter der Volksabstimmung und
hängen ein demokratisches Mäntelchen über einen autoritären Körper?
1. Zahlen
An der Volksabstimmung haben sich
ca. 49 Prozent der Stimmberechtigten beteiligt. 51 Prozent haben gar nicht
Stellung bezogen. Ca. 59 Prozent der 49 Prozent Abstimmenden, also
knapp 30 (28,8) Prozent der
Stimmberechtigten haben mit Nein zum von
der Regierung vorgeschlagenen Gesetz zur Kündigung des Finanzierungsvertrags gestimmt.
Trotzdem spricht Kretschmann
ständig von der „Mehrheit der Bevölkerung“.
2. Das Verhältnis des Ministerpräsidenten
zum Rechtsstaat
Am 29.10.2011 also einen Monat
vor der Volksabstimmung, veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung ein Interview
mit Ministerpräsident Kretschmann, in dem er gefragt wurde: „Wie halten Sie es, wenn sich eine Mehrheit
für die Kündigung ausspricht, aber das Zustimmungsquorum verfehlt wird?“ Die Antwort lautete: „Dann ist das Kündigungsgesetz
trotzdem gescheitert. Die Verfassung
sieht ein Zustimmungsquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten vor, und die Verfassung gilt.“ Bei anderer
Gelegenheit fügte er hinzu, für ihn gelte Recht und Gesetz. Nach Recht und
Gesetz ist jedoch die gesamte Volksabstimmung, wie von Anfang an nicht anders
zu erwarten, gescheitert. Die Landesabstimmungsleiterin Friedrich hat
dementsprechend mit der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der
Volksabstimmung ausdrücklich klargestellt:
„Nachdem
die Gesetzesvorlage die nach der Landesverfassung erforderliche Stimmenmehrheit
nicht erreicht hat, hat sich insoweit auch keine Änderung der Rechtslage
ergeben.“ Also gelten Recht und Gesetz für Kretschmann offensichtlich
hier nicht. Sie gelten vielmehr da, wo er das für richtig hält, wie das im
Absolutismus bei den „Landesvätern“ durchaus üblich war.
Das Geltenlassen der einfachen Mehrheit in der Abstimmung
hätte bei einer Ja-Stimmenmehrheit den Projektgegnern geholfen. Für sie wollte
Kretschmann jedoch die einfache Mehrheit nicht gelten lassen, wie er schon vor
der VA vorbeugend ankündigte. Angeblich weil das gegen „Recht und Gesetz“
verstoßen hätte. Nachdem nun aber die Nein-Stimmen in der einfachen Mehrheit
waren, lässt er diese als „legitimierend“ gelten, gegen Recht und Gesetz! Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ und die
Landesverfassung und zeigt, dass Recht und Gesetz für ihn taktische
Verhandlungssache sind. (Das Gleiche
kennen wir ja von der Mischfinanzierung.)
Hinzu kommt, dass es in der VA um
eine angebliche Wahrnehmung von Kündigungsrechten ging, die es, so viel ist
nach der Analyse des Finanzierungsvertrags klar, gar nicht gibt. Das heißt aber,
selbst wenn die Projektgegner das Ja-Stimmen-Quorum geschafft hätten, auch dann
hätte die SPD, die Erfinderin dieses Verfahrens,
gewonnen, denn ein Kündigungsrecht, das es nicht gibt, kann auch nicht
wahrgenommen werden. Die VA war also die Neuauflage des Rennens zwischen dem
Hasen und dem Schweineigelpaar.
Trotzdem behauptet Kretschmann
immer wieder und kann mit Unterstützung auch z. B. der CDU unwidersprochen behaupten: „Die
Abstimmung hat das Projekt legitimiert, die Landesregierung ist an das
offizielle Votum gebunden.“? Und kein Aufschrei ging je durchs Land, nicht
einmal durch unsere sonst so lautstarke Protestbewegung. Um es mit Shakespeare
zu sagen: Da ist etwas faul im Staate Baden-Württemberg.
3. Das Verhältnis der Stuttgarter Justiz
zum Rechtsstaat
Wie sehr, das zeigt für mich vor
allem ein Blick auf unsere Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Auch sie hat sich bereits
offiziell der vom Ministerpräsidenten des Landes verbreiteten Legende von der
Rechtsverbindlichkeit der Mehrheit der Neinstimmen in der VA angeschlossen.
Schließlich bedeutet Demokratie auf Schwäbisch doch „Mehrheit ist Mehrheit“.
Beispiel 1
Von den Stuttgarter Nachrichten in einem Interview (18.12.2012) angesprochen auf seinen „harten“ Umgang mit Projektgegnern und einen vergleichsweise „zarten“ Umgang mit Polizisten, erklärte
Oberstaatsanwalt Häußler: „ Mit
der Volksabstimmung ist für uns eine Änderung eingetreten. Das Volk hat
entschieden, das Projekt war legitimiert. Die folgenden Blockaden betrachten wir daher als Verhinderungsblockaden.“ Das heißt, auch symbolische Blockaden zum
Ausdruck einer Meinung werden grundsätzlich als Nötigung behandelt, obwohl m.
W. keine Nötigung vorliegt, wenn der Betroffene Handlungsalternativen hat. Und
wie das „Wir“ zeigt, ist diese Rechtsauffassung in der Stuttgarter
Staatsanwaltschaft Konsens. Für mich
sind damit alle Staatsanwälte in Stuttgart befangen. An wen können wir uns da
eigentlich noch unbefangen wenden?
Beispiel 2
Ein Oberstaatsanwalt Rörig schreibt am 23. Februar 2012 im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
(!) in seiner Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde, dass es „nicht nachvollziehbar ist, das Ergebnis der
demokratischen Volksabstimmung weiterhin in Zweifel zu ziehen.“ Niemand
hat das Zahlenergebnis in Zweifel gezogen, das die rechtliche Folgenlosigkeit der Abstimmung
bedeutete.
Beispiel 3
In einer Verfügung vom 05.11.2012 gegen die Annahme einer Anzeige schreibt
Oberstaatsanwalt Häußler: „Die im Land zur Volksabstimmung gestellte
Gesetzesvorlage … wurde am 27.11.2011
mit der Mehrheit von 58, 9 % der gültigen Stimmen abgelehnt …. Deshalb kann der Gesetzgeber
auch in freier Entscheidung die Anfechtung oder Kündigung des
Finanzierungsvertrages unterlassen, wobei
vorliegend diesbezüglich sogar eine unmittelbare Entscheidung des Volkes
ergangen ist.“ Eine
unmittelbare, also direktdemokratische Entscheidung des Volkes hat eben nicht
stattgefunden. Das Ergebnis war nicht mehr als eine unverbindliche
Meinungsumfrage.
Beispiel 4
In der Subventionsentscheidung der EU-Kommission vom 12.12.2008
für S21 steht: „Hauptziele
der Maßnahme“: „Stuttgart 21 hat als
Durchgangsbahnhof die doppelte Leistungsfähigkeit und
ermöglicht Fahrzeitgewinne.“ In seiner Zurückweisung einer Strafanzeige
wegen Subventionsbetrugs der Bundesregierung gegenüber der EU vom 12.12. 2012
meint OStA Häußler ohne Verweis auf eigene
Untersuchungen, es sei „nicht
anzunehmen, dass den
Subventionsgebern unrichtige oder unvollständige Angaben zur Kapazität des
Durchgangsbahnhofs vorgelegt wurden.“
Zwischenzeitlich hat sich nicht
nur der Generalstaatsanwalt, sondern auch der Landesjustizminister Rainer
Stickelberger hinter Oberstaatsanwalt Häußler gestellt. Und das ist ja auch
nicht verwunderlich, geht der eigenwillige Rechtsbegriff all dieser Herren doch
vom Herrn Ministerpräsidenten und Landesvater höchstpersönlich aus. Da nimmt
man schließlich im ordnungsliebenden Schwabenland schon die Hacken zusammen.
Inzwischen haben unsere
Blockierer die Folgen unserer fatalen Toleranz gegenüber der grünrosa
Legende von der legitimierenden
demokratischen Entscheidung zu spüren
bekommen. Wenn wir die SPD im Lande als
vermutlich Hauptverantwortlichen weiter so tolerant gewähren lassen, dann wird
noch viel Wasser des Neckar auf die Mühlen der Projektbetreiber fließen, denn
nur wenige im Lande durchschauen das Spiel. Die Medien z. B. gehören bisher auch
nicht dazu.
Vor allem die SPD im Bunde sollte
erfahren, welches Spiel die Landes-SPD
in ihrer Unterdrückung einer Aussteigerdebatte, also jeder Alternative zu S21,
spielt.
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