Donnerstag, 5. November 2015

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Misshandlung eines Asylbewerbers


Reinhart Vowinckel

An die
Staatsanwaltschaft Stuttgart poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de 05.11.2015

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Misshandlung eines Asylbewerbers

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stuttgarter Zeitung brachte am 27.10.2015 einen Verhandlungsbericht ihres Mitarbeiters Gerhard Hertler über eine Fellbacher Gerichtsverhandlung, die mich veranlasst, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. (Gewalt gegen Hund führt vor Gericht in Waiblingen)
Demnach hatte sich in Waiblingen ein Mann aus Bhutan auf seinem Fahrrad fahrend von einem Hund angegriffen gefühlt und nach dem ihn verfolgenden Hund getreten. Darüber hatte sich eine von fünf Frauen (offensichtlich nicht die Hundehalterin) so erregt, dass es zu einem heftigen Streit vor allem zwischen der streitbaren Frau, und nicht etwa der Hundehalterin, und dem Radfahrer kam, in dessen Verlauf der Radfahrer auch Steine geworfen haben soll. Nach wem er sie geworfen haben soll, dem Hund oder den Frauen, war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht anscheinend kein Thema. (Da die streitbare Frau wegen der Steine zu Pfefferspray gegriffen hat, kann die Entfernung zum Radfahrer eigentlich nicht so groß gewesen sein, dass ein Steinwurf Sinn macht.
(Wer gegen den Radfahrer Strafanzeige erstattete, ist mir nicht bekannt.) Die Frauen (ob als Klägerinnen oder als Zeuginnen?) machten vor Gericht geltend, sie hätten sich in Panik befunden. Von der offensichtlichen Panik des Radfahrers ist in dem Zeitungsbericht und war demnach wohl auch vor Gericht keine Rede. Auch von der Pflichtverletzung der Hundehalterin war nicht die Rede. Sie hat ihren Hund so zu führen, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.
Anlass für meine Strafanzeige ist jedoch nicht das hier geschilderte Geschehen, sondern das „Nachspiel“. Laut Zeitungsbericht hat die streitbare Frau ihren herbeigeholten Mann, einen „Türsteher“, dazu angestiftet, den Radfahrer zu verfolgen und zu misshandeln. Dieser habe dabei den Radfahrer erheblich verletzt (z. B. Riss eines Trommelfells). Der Türsteher hat damit eine schwerwiegende Straftat begangen, und seine Frau hat ihn zu ihr angestiftet.
Dass der Radfahrer ein lediglich geduldeter Asylbewerber ist, hindert diesen möglicherweise daran, mit Hilfe seines Anwalts selbst Strafanzeige zu erstatten. Es ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass die Straftat einen ausländerfeindlichen oder möglicherweise sogar rechtsradikalen Hintergrund hat. Ich muss wohl nicht betonen, dass bei der gegenwärtigen politischen Entwicklung in der Bundesrepublik (siehe Pegida) in dieser Hinsicht unsere erhöhte Sensibilität erforderlich ist. Bleibt das Verbrechen des Türstehers ungesühnt, könnten nicht nur er und seine Frau und die beteiligten vier anderen Frauen, sondern auch andere Ausländerfeinde oder Rechtsradikale triumphieren und sich zu Nachahmungstaten ermutigt fühlen.
Deswegen gibt es ein erhöhtes öffentliches Interesse daran, solcher Zusammenrottung und Selbstjustiz von Anfang an entgegen zu treten.
Mir ist bekannt, dass normalerweise eigentlich der Betroffene selbst Anzeige erstatten müsste. Es ist jedoch naheliegend, dass er als nur „Geduldeter“, auf sich allein gestellt, sich vor weiteren Racheakten schützen möchte. Und es gibt einen aktuellen Parallel-Fall, in dem die Staatsanwaltschaft auch wie bei einem Offizialdelikt handelt. Der Pegida-Chef Bachmann hat den Bundesjustizminister Maas mit Nazi-Propagandaminister Göbbels verglichen und damit beleidigt. Der Bundesjustizminister will Bachmann jedoch nicht anzeigen, wohl um ihm keine politische „Bühne“ zu bieten. Auch Beleidigung ist kein „Offizialdelikt“. Bei gegebenem öffentlichen Interesse kann jedoch die Staatsanwaltschaft durchaus – wie im Fall Bachmann gegen Maas – w egen Gefährdung der öffentlichen Ordnung ein Strafverfahren bzw. wenigstens Ermittlungen einleiten. Ich bitte darum. Falls eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist, bitte ich um Weiterleitung.

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