Reinhart Vowinckel
An die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de 05.11.2015
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen
Misshandlung eines Asylbewerbers
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Stuttgarter Zeitung
brachte am 27.10.2015 einen Verhandlungsbericht ihres Mitarbeiters
Gerhard Hertler über eine Fellbacher Gerichtsverhandlung, die mich
veranlasst, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. (Gewalt gegen Hund führt vor Gericht in Waiblingen)
Demnach hatte sich in
Waiblingen ein Mann aus Bhutan auf seinem Fahrrad fahrend von einem
Hund angegriffen gefühlt und nach dem ihn verfolgenden Hund
getreten. Darüber hatte sich eine von fünf Frauen (offensichtlich
nicht die Hundehalterin) so erregt, dass es zu einem heftigen Streit
vor allem zwischen der streitbaren Frau, und nicht etwa der
Hundehalterin, und dem Radfahrer kam, in dessen Verlauf der Radfahrer
auch Steine geworfen haben soll. Nach wem er sie geworfen haben soll,
dem Hund oder den Frauen, war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht
anscheinend kein Thema. (Da die streitbare Frau wegen der Steine zu
Pfefferspray gegriffen hat, kann die Entfernung zum Radfahrer
eigentlich nicht so groß gewesen sein, dass ein Steinwurf Sinn
macht.
(Wer gegen den Radfahrer
Strafanzeige erstattete, ist mir nicht bekannt.) Die Frauen (ob als
Klägerinnen oder als Zeuginnen?) machten vor Gericht geltend, sie
hätten sich in Panik befunden. Von der offensichtlichen Panik des
Radfahrers ist in dem Zeitungsbericht und war demnach wohl auch vor
Gericht keine Rede. Auch von der Pflichtverletzung der Hundehalterin
war nicht die Rede. Sie hat ihren Hund so zu führen, dass er andere
Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.
Anlass für meine
Strafanzeige ist jedoch nicht das hier geschilderte Geschehen,
sondern das „Nachspiel“. Laut Zeitungsbericht hat die streitbare
Frau ihren herbeigeholten Mann, einen „Türsteher“, dazu
angestiftet, den Radfahrer zu verfolgen und zu misshandeln. Dieser
habe dabei den Radfahrer erheblich verletzt (z. B. Riss eines
Trommelfells). Der Türsteher hat damit eine schwerwiegende Straftat
begangen, und seine Frau hat ihn zu ihr angestiftet.
Dass der Radfahrer ein
lediglich geduldeter Asylbewerber ist, hindert diesen möglicherweise
daran, mit Hilfe seines Anwalts selbst Strafanzeige zu erstatten. Es
ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass die Straftat einen
ausländerfeindlichen oder möglicherweise sogar rechtsradikalen
Hintergrund hat. Ich muss wohl nicht betonen, dass bei der
gegenwärtigen politischen Entwicklung in der Bundesrepublik (siehe
Pegida) in dieser Hinsicht unsere erhöhte Sensibilität erforderlich
ist. Bleibt das Verbrechen des Türstehers ungesühnt, könnten nicht
nur er und seine Frau und die beteiligten vier anderen Frauen,
sondern auch andere Ausländerfeinde oder Rechtsradikale triumphieren
und sich zu Nachahmungstaten ermutigt fühlen.
Deswegen gibt es ein
erhöhtes öffentliches Interesse daran, solcher Zusammenrottung und
Selbstjustiz von Anfang an entgegen zu treten.
Mir ist bekannt, dass
normalerweise eigentlich der Betroffene selbst Anzeige erstatten
müsste. Es ist jedoch naheliegend, dass er als nur „Geduldeter“,
auf sich allein gestellt, sich vor weiteren Racheakten schützen
möchte. Und es gibt einen aktuellen Parallel-Fall, in dem die
Staatsanwaltschaft auch wie bei einem Offizialdelikt handelt. Der
Pegida-Chef Bachmann hat den Bundesjustizminister Maas mit
Nazi-Propagandaminister Göbbels verglichen und damit beleidigt. Der
Bundesjustizminister will Bachmann jedoch nicht anzeigen, wohl um ihm
keine politische „Bühne“ zu bieten. Auch Beleidigung ist kein
„Offizialdelikt“. Bei gegebenem öffentlichen Interesse kann
jedoch die Staatsanwaltschaft durchaus – wie im Fall Bachmann gegen
Maas – w egen Gefährdung der öffentlichen Ordnung ein
Strafverfahren bzw. wenigstens Ermittlungen einleiten. Ich bitte
darum. Falls eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist, bitte ich
um Weiterleitung.
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