Sonntag, 7. Juli 2013

Erwiderung von Eisenhart v.L.



 Erhalten von Eisenhart v.L. über Sylvia Heimsch:

Lieber Reinhart Vowinkel,

mir ist nicht vertraut, wer Sie sind. Daher verwende ich die gewählte Anrede. Aber schon Ihr erster Satz in Ihrem langen Schreiben vom 30.06.13, die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 habe offensichtlich ihr Ziel aus dem Auge verloren, ist eine Mutmaßung, die generell bei Kenntnis ihrer zahlreichen TrägerInnen und ihrer nachhaltigen Einsätze unangemessen, unhaltbar und auch bei dem von Ihnen aufgegriffenen Zündstoff der sog. negativen Feststellungsklage gänzlich ungerechtfertigt ist.

Im Zitat meiner von Ihnen angegriffenen Aussagen heben Sie meine Einschätzung hervor, "denn nach wie vor verweigert die Bahn die volle Übernahme der Milliarden, die den Kostendeckel überschreiten". Und Sie stellen dem entgegen "als wenn die Bahn das müsste".

Das habe ich aber nie behauptet. Im Gegenteil beziehe ich mich auf das Ihnen offenbar unbekannte Gutachten der Juristen zu  S 21 "Das Rätsel der Sprechklausel" von Ende Januar 13. Dort ist fundiert nachlesbar, dass nach dem massiv um etwa 50 Prozent gesprengten Kostendeckel die Vertragsbasis entfallen ist und niemand beim Weiterbau ohne Rechtsgrundlage von der Bahn die Vollendung von S 21 verlangen kann.Das bedingt das Horrorszenario der Erpressbarkeit des Landes durch die Bahn, wenn die Klärung der Zahlungspflichten jetzt unterlassen wird.  Es wäre hilfreich, das Gutachten - federführend RA Bernhard Ludwig - genau zu lesen.

Jetzt auf volles Risiko draufloszubauen statt auf verbindlicher Klärung der Gesamtfinanzierung zu bestehen, halte ich für verantwortungslos - genauso verantwortungslos wie das Offenlassen zahlreicher anderer Fragen, z.B. des Brandschutzes, der Leistungsfähigkeit, der verantwortbaren Gleisneigung , des Grundwasserschutzes und vieles mehr.

Aus dem Feststellungsbegehren abzuleiten, wir wollten Financiers für S 21 finden, verdunkelt das Vorhaben grundlos, denn es soll gerade festgestellt werden, dass das Land keine weiteren Zuschüsse zu zahlen hat.
In Einem gebe ich Ihnen gerne recht: Man muss nicht S 21-Gegner sein, um das Vorhaben der gerichtlichen Klärung zu unterstützen. Dennoch ist es die Stärke unserer Bewegung, das Interesse der Allgemeinheit zu fördern, zumal dies unser Ansehen stärkt und uns zu Recht Gehör verschafft. Genau  Gleiches gilt beim Thema Brandschutz und anderen Streitfragen. Ich behaupte, dass es deshalb keinesfalls - wie Sie unterstellen - falsch ist, für die unbedingte einwandfreie Klärung zu sorgen. Im Gegenteil : Wir gewinnen dann sehr wahrscheinlich eine breitere Basis für die richtigen Konsequenzen. Wer strategisch denkt, muss sich auch mit allem Einsatz den notwendigen Teilfragen widmen, die unsere Ausgangsbasis verbessern können.

Für die düstere Einschätzung der Justiz habe ich Verständnis. Wer aber nicht mehr um das richtige Recht kämpft, hat schon verloren. Und wir haben hier überzeugende Gründe, mit denen wir Boden gewinnen können  - im Einklang sogar mit der Landesregierung, keinesfalls in irgendeines Schlepptau:
Die Bahn muss ohnehin die Bundesaufgabe finanzieren. Die Zusatzfinanzierung des Landes nach dem FinVe ist ein - verfassungsrechtlich angreifbarer - Ausnahmefall genau bemessener Beträge, aus denen natürlich nur bei Umkehrung aller Verhältnisse qua Sprechklausel die Pflicht zu weiteren Geschenken abgeleitet werden könnte. Wenn Sie das dennoch als "naheliegend" bezeichnen, sind Sie juristisch nicht informiert.

Wir sind uns ja in den Grundlinien zu S 21 einig. Mit vorstehenden Ausführungen begrenze ich mich daher bewusst auf einige Aspekte, bei denen ich die genannten Hinweise für geboten halte.

Freundliche Grüße und Oben Bleiben

Eisenhart

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