Dienstag, 5. November 2013

Von Brunnenvergiftern und Bumerangs

Von Brunnenvergiftern und Bumerangs
In meiner letzten Rundmail habe ich ein ausführlicheres Statement zum Thema Umgang mit den Grünen angekündigt. Nachdem das neu gewählte Finanzteam nun mit einer Offenen Mail schwere Vorwürfe gegen Klaus Behrendt und insbesondere Carola Eckstein wegen „Beleidigung, bösartige Unterstellungen und Verleumdungen“ erhoben hat, möchte ich meinem angekündigten Statement vorsorglich noch ein kürzeres zum Thema  eines demokratischen oder undemokratischen Stils in Auseinandersetzungen, in der Ausübung von Kritik und der Antwort auf sie vorausschicken. Das scheint mir im Moment das wichtigste Thema im S21- Protest zu sein,  da der Protest möglicherweise vor einem tiefgreifenden Umbruch steht.
Mit dieser Einschätzung stehe ich anscheinend in Widerspruch zu Eisenhart von Loeper und wohl auch dem Aktionsbündnis. Wenn ich Eisenharts Äußerungen gestern (10.10.13 im Forum 3) zum Thema „3. Bürgerbegehren“ richtig verstanden habe, hält er die Orientierung der noch Aktiven  auf eine neue Aktion wie ein neues Bürgerbegehren für wichtiger als eine Auseinandersetzung mit den seit Dominik Zwuckelmanns Studie in die Kritik geratenen Strukturen der „Bewegung“.
Eisenhart v. L. und Werner Sauerborn haben auf Z.s Kritik sachlich geantwortet und sie, wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, im Wesentlichen zurückgewiesen,  und sie halten, zumindest was das Aktionsbündnis angeht, die Sache wohl für abgehakt. Das halte ich für eine Fehleinschätzung, aber auch ich kann mich ja täuschen.
Es gibt jedoch eine Äußerung in der Antwort der beiden an Zwuckelmann, die ich so nicht stehen lassen möchte. Gleich im ersten Punkt heißt es dort:
„Deine Sorge am Ende des Textes, man könnte Dir den Vorwurf eines Spaltungsversuches machen, ist unbegründet. So wie Du Deine Kritik äußerst, kann man gut damit umgehen. Das hat nichts zu tun mit dem notorischen Brunnenvergiften einiger anderer. (Hervorhebung durch mich)“  Kritik darf also nicht weh tun?
An dieser Einleitung fiel mir noch einiges auf.
Erstens dass Zwuckelmann seiner wohldurchdachten und äußerst schonend vorgetragenen Kritik dieses „Gnadengesuch“ überhaupt vorausgeschickt hatte. Woher diese Angst?
Zweitens der  huldvoll beschwichtigende und vereinnahmende Stil Eisenhart v. Ls.  und Werner Ss. Keine  Angst, Du gehörst (noch?) zu uns, solange Du uns nicht weh tust.’ Ich meine, eine Kritik darf sehr wohl auch weh tun. Sie sollte nur verhältnismäßig sein.
Ich gebe zu, auch ich habe bei der Abfassung meines letzten Statements, in dem ich gerade Eisenhart von Loeper hart angegangen habe, an eine solche besänftigende „captatio benevolentiae“ gedacht (Fachausdruck der römischen Rhetorik, ähnlich wie „fishing for compliments“ im Englischen), habe jedoch davon abgesehen.
Drittens stach mir der Begriff „Brunnenvergiften“ entzündlich in die Augen.  Bei dem Wort handelt es sich um eines aus dem ‚Wörterbuch des Unmenschen’, also der Nazis. „Brunnenvergifter“ waren im Mittelalter die Andersgläubigen, die Ketzer und das waren vor allem die Juden. Und bei den Nazis waren es die politischen Gegner, die in die Gestapokeller oder ins KZ kamen, weil man mit ihnen „nicht reden konnte“. Auch die vermutlich einfach gedankenlose Verwendung eines solchen Begriffs ist, meine ich, ein „no go“. Das geht einfach nicht! Ein solcher Begriff ist ein Beispiel nicht von Bewusstheit und d. h. auch Verantwortungsbewusstsein, sondern von unpolitischer Bewusstlosigkeit und Verführbarkeit.  
Ich habe Eisenhart v. L. dann per Mail aufgefordert (in meinem Blog nachzulesen), wenigstens Ross und Reiter zu nennen, wen er mit diesem Ausdruck einer Verschwörung meint, damit wir uns gegebenenfalls schützen können, oder aber ihn lieber zurückzunehmen. Seine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.
Ich gestehe, ich habe mich inzwischen auch gefragt, ob auch ich in den Augen von  Mitstreitern wie W. Sauerborn und von E. Loeper ein solcher Brunnenvergifter bin. Das ist bei ihnen ja nur ein salopper, fast „poetischer“ Ausdruck für Spalter, und als solcher wurde ich bereits von anderen mehrfach bezeichnet, z. B. von Carola Eckstein oder Silvia Heimsch oder ganz ähnlich von Matthias von Hermann.
Der Vorwurf der Spaltung wurde Jens Loewe und mir zum ersten Mal im OB-Wahlkampf gemacht, weil Jens L. selbst kandidierte und Kuhn Stimmen „raubte“ und ich für seine Wahl warb, während Matthias von Hermann verkündete, die Wahl Kuhns sei unsere einzige Option. Da war sie, die autoritäre und sektiererische Behauptung der Alternativlosigkeit. Kein Respekt gegenüber Eigenwilligkeit, keine selbstbeherrschte  Toleranz gegenüber der Meinung anderer, kein Minderheitenschutz. Der ist jedoch wichtigstes Wesenselement von Demokratie. Demokratie ist die Selbstbeherrschung eines Volkes, das stets aus vielen Minderheiten besteht und deswegen vor allem der Tugend der Toleranz bedarf.
Als ich seinerzeit den Parkschützerrat aufforderte, sich von Matthias von Hermanns über den Verteiler des PSR verbreiteten Aufruf  zu distanzieren, wurde ich nur der Schulmeisterei und Besserwisserei bezichtigt, als einer, der andere für dumm halte. Ein Argument in der Sache statt Unterstellung von vermuteten Befindlichkeiten meinerseits gab es nicht. Dazu nervte ich offensichtlich zu sehr. 
Deswegen möchte ich Euch, liebe MitstreiterInnen,  für die unausweichlich auf uns zukommenden Auseinandersetzungen warnen: Leichtfertig oder aus eigener Beschränktheit selbstgerecht mit dem Vorwurf der Spaltung herumzufuchteln könnte als Vorwurf der Spaltung wie ein Bumerang auf Euch  selbst zurückfallen. Dann belasst es doch lieber  Leuten wie mir oder Jens Loewe gegenüber bei dem Vorwurf der Schulmeisterei und Besserwisserei. Damit können Andersdenkende wie ich und Jens zur Not  leben, auch wenn auch wir natürlich eigentlich von Euch geliebt werden möchten.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Drittes Bürgerbegehren - Die nächste Sau durchs Dorf?

Ich will hier fürs erste nur eines zum Thema Bürgerbegehren anmerken: Zurzeit finden unter Leitung von Frau Staatsrätin Erler „interfraktionelle“ Verhandlungen im Landtag statt über eine Neugestaltung des Volksabstimmungsrechts im Ländle. Darüber habe ich bisher nur aus der Presse erfahren. Da vermisse ich viel, viel mehr eine Initiative des Juristen von Loeper, die auf unsere Beteiligung an den bisher trotz aller Transparenzversprechen hinter den Kulissen des Parlaments  geführten Diskussionen abzielt. Jedenfalls habe ich von einer solchen Initiative bisher nichts gehört. Bei uns gilt für alle Volksabstimmungen ein Ja-Stimmen-Quorum von 33,3 %  aller Abstimmungsberechtigten und bei kommunalen Abstimmungen von 25 Prozent. In Bayern funktioniert das Ganze bei „einfachen Gesetzen“ auch ohne jedes Quorum.
Außerdem wird auch darüber verhandelt, zu welchen Themen direktdemokratische Abstimmungen zugelassen werden sollen.  Wir haben intensive Erfahrungen mit einer VA, also auch Sachkompetenz. Warum stehen wir da nicht auf der Matte? Gerade in einer solchen Auseinandersetzung könnten wir, selbst als bloße Zaungäste,  die demokratische Spreu vom Weizen trennen. Die Antwort, warum so etwas bei uns nicht läuft,  ist einfach. Der Rechtsprofessor Wolfgang Däubler hat sie auf der vorletzten Montagsdemo gegeben: Dem Protest gegen S21 fehle die Sicht auf die ganze Gesellschaft. (Nachzulesen in dem wirklich lesenswerten Situationspanorama von Johanna Henkel Waidhofer in Kontext Wochenzeitung vom 02.10.2013 unter der Überschrift „Frust essen Vertrauen“).
 
Eisenhart von Loeper und Werner Sauerborn vom Aktionsbündnis wollen also trotzdem ein Drittes Bürgerbegehren. Seit ich davon erfuhr, wurde ich das Gefühl nicht mehr los, da soll letztlich nur wieder einmal  eine neue Sau durchs Dorf getrieben werden. Die letzte hörte auf den Namen negative Feststellungsklage. Ich möchte davor warnen, wie ich auch schon vor dem m. E. mangelnden Realismus der Aktion Feststellungsklage  gewarnt habe.
Ich werde in meinem nächsten ins Netz gestellten Statement mit der Überschrift „Begnadigen wir Kretschmann für den Wahlbetrug“ oder ähnlich noch näher auf die politische Gesamthematik (Wer ist unser Hauptgegner, die Grünen oder die SPD?) eingehen. Eisenhart von Loeper hat mir auf meine Kritik schriftlich geantwortet (nachzulesen samt meiner Antwort auf meinem Blog).  Noch einmal Danke! Er war sich also wenigstens nicht zu schade für den Versuch einer Erwiderung. Außer ihm gab es jedoch nicht einen einzigen, weder positiv noch negativ, der sich die Mühe gemacht hätte. Aber auf mein eigentliches Thema, wer ist der Hauptgegner, ist auch Eisenhart  mit keinem Wort eingegangen.  Seht Ihr Euch alle überfordert von einer solchen Fragestellung, oder findet Ihr sie so abwegig, dass Ihr meint, einfach weghören zu dürfen?
 
Kopf hoch und Blick weit!
 
Reinhart Vowinckel

Lieber Eisenhart von Loeper, lieber Werner Sauerborn!

Lieber Eisenhart von Loeper, lieber Werner Sauerborn!
 
Der Blogger Zwuckelmann hat mit seinen Anmerkungen zu undemokratischen Strukturen unserer Protestbewegung den Anstoß zu einer breiten Debatte über unseren Begriff von Demokratie gegeben. Mit Ihrer Stellungnahme vom 08. Juli 2013 haben Sie darauf geantwortet und Zwuckelmann im Wesentlichen widersprochen. Auch ich arbeite gegenwärtig an der Ausarbeitung eines Statements zum Thema Demokratisierung der Bewegung, dessen erster Teil im Laufe der nächsten Woche erscheinen soll. In diesem Statement wird auch der erste Absatz Ihrer Stellungnahme zur Strukturkritik Zwuckelmanns eine Rolle spielen. Er lautet:
„Deine Sorge am Ende des Textes, man könnte Dir den Vorwurf eines Spaltungsversuchs machen, ist unbegründet. So wie Du Deine Kritik äußerst, kann man gut damit umgehen. Das hat nichts von dem notorischen Brunnenvergiften einiger anderer.“
Ich will in dieser Mail nur einen Aspekt dieses Diktums vorab aufgreifen. Demnach gibt es also Ihrer Ansicht nach in unserer Bewegung notorische Brunnenvergifter. Oder verstehe ich Sie  falsch?
Sicher wissen auch Sie als gebildete Zeitgenossen, dass der Begriff der Brunnenvergiftung historisch äußerst belastet ist. Geprägt wurde er während einer großen Pest im Mittelalter von christlicher Seite. Die „Andersgläubigen“ (Gemeint waren die Juden.) sollten als die „Bösen“, als Verschwörer gegen die „Guten“, die Christenheit, als die angeblichen Verursacher der Pest durch die Verseuchung der Brunnen  hingestellt werden, um sie  zu isolieren. Das diente der Durchführung der folgenden ersten Judenpogrome. Das historische Muster wiederholte sich  dann im russischen Zarenreich sowie während der Nazidiktatur.
Zwuckelmann  wollte offensichtlich mit seiner im Wesentlichen fundierten Kritik an bestehenden Organisationsstrukturen wie auch des Aktionsbündnisses unserer Protestbewegung gegen S21 einen Anstoß geben für einen demokratischen Diskurs über die Möglichkeiten einer Überwindung autoritärer Strukturen.
Der könnte jedoch durch unbedachte Statements wie m. E. das Ihre auch von vornherein vergiftet werden. Wir dürfen kritisieren, auch einmal hart und emotional, wir sollten Andersdenkende jedoch nie dämonisieren und verteufeln.
Ich schlage deshalb vor, dass Sie sich noch einmal ein paar Gedanken zu Spielregeln eines demokratischen Diskurses und einer demokratischen Politik machen und sich gegebenenfalls von Ihrer oben zitierten Wortwahl distanzieren. Bedenken Sie auch, der von Ihnen erhobene Stein mit der Aufschrift „Brunnenvergiftung“ könnte auch auf Sie selbst zurückfallen.
Wenn Sie jedoch zu Ihrer Behauptung von Brunnenvergiftung stehen, sollten Sie auch Ross und Reiter nennen, wen Sie mit den Brunnenvergiftern meinen, damit die Protestbewegung sich gegebenenfalls vor ihnen schützen kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Reinhart Vowinckel

Sonntag, 7. Juli 2013

Erwiderung an Eisenhart



Reinhart.Vowinckel@web.de              http://vowinckel.blogspot.de                07.07.2013

Lieber Eisenhart  von Loeper,

ich möchte mich für Deine schnelle Reaktion auf mein Statement Nr. 10 zur Lage und Taktik, mit der ich keineswegs gerechnet hatte und rechnen konnte, herzlich bedanken. Endlich mal einer, der sich rührt. Auch was ich erhofft hatte, dass sich wenigstens der eine oder die andere für Dich rührt, ist ausgeblieben. ??? - Das „Sie“ in Deiner Mail an mich ist mir zu distanziert! Ich hoffe, Du bist mit dem Du einverstanden. Ich komme auch gleich zur Sache.
Hat es überhaupt jemand in der Bewegung bemerkt? Kretschmann hat dem Vizeaufsichtsratsvorsitzenden der Bahn Kirchner am Tag vor der Sitzung des AR am 05. März,  jenseits aller Koalitionsdisziplin „konstruktive Gespräche“  über „Alternativen zu Stuttgart 21“ angeboten!!! Ich erinnere mich jedoch nicht, irgendetwas von einer positiven Reaktion darauf aus unserer Bewegung gelesen zu haben. Die Information selbst habe ich aus der Süddeutschen Zeitung. Hast Du den Vorgang registriert? Und wenn ja, konntest Du  etwas mit ihm anfangen?
Der Fraktionsvorsitzende der SPD konnte es. Aufgebracht drohte er Kretschmann noch am gleichen Tage öffentlich den Koalitionswechsel zur CDU und mit deren Hilfe eine Klage gegen die Bahn auf Vertragserfüllung an. Schon ein starkes Stück! Das heißt u. a., Grüne und Bahn sind sich in der Frage pro oder contra S21 hinter den Kulissen längst näher als Grüne und SPD, und die SPD ist nicht mehr nur unser, sondern  auch der Quälgeist  der Bahn.
Das zeigte sich dann ein paar Wochen später erneut bei dem politisch einfach absurden Versuch der SPD, der Bahn die Sprechklausel des Finanzierungsvertrags für laut SZ vom 17. April 2013 sage und schreibe ganze 70 Mio. €,  abzukaufen, eine Klausel, aus der die Bahn zumindest nach dem Willen des Aufsichtsrats angeblich noch Milliarden Euro herausschlagen will und die Kretschmann als „Damoklesschwert“ über den Häuptern der Koalition bezeichnet! Wolltest Du nun mit Deiner Forderung an die Landesregierung vielleicht speziell Winfried Kretschmann von seinem Trauma des vermeintlichen und angeblichen Damoklesschwerts erlösen? Das wäre wenigstens nicht das gerade modische Grünenbashing. Jedoch könnte es nicht auch sein, dass Kretschmann die Sprechklausel Damoklesschwert tauft, damit aber eigentlich die Risikoklausel meint, die Du bei Deiner Forderung nicht im Auge hast?
Natürlich bekam die SPD bzw. die Regierung eine Abfuhr. Seitdem bezichtigt Schmiedel immerhin nicht mehr nur die Grünen, sondern auch die Bahn  der „Fundamentalopposition", auch das ein Zeichen.
Ihr Ende fand die Geschichte in der Erklärung Kretschmanns „Der Grundsatzstreit zu Stuttgart 21 ist beendet.“ (SZ am 17.04.2013), und natürlich bekam der für den erneuten „Verrat“ wieder kräftig Dresche von enttäuschten ehemaligen Anhängern.
Wo aber blieb hier der überfällige nachhaltige propagandistische Angriff der Bewegung  auf die SPD? Sie versteckt sich hinter der Berufung auf einen betrügerischen Vertrag, und dass der die Risikoklausel pro Bahn enthält, ist ihr größtes Problem. Dass das publik wird, sucht die SPD dabei natürlich zu vermeiden. Statt den Grünen den Rücken zu stärken mit einer von ihnen unabhängigen Aufklärungskampagne gegen und über den Betrug mit dem Projekt und mit dem Finanzierungsvertrag, kommen Appelle an die Regierung, den Finanzierungsvertrag zu manipulieren, also im Lügenssumpf zu rudern! Leute, wir haben keine grüne Landesregierung! Wir haben eine sozialdemokratische! Die Grünen tragen in der Regierung Handschellen. Wir aber haben die Hände frei.   Überleg doch auch einmal, lieber Eisenhart, ob nicht Kretschmanns resignative Feststellung  „Der Grundsatzstreit zu Stuttgart 21 ist beendet.“ auch dem Ausbleiben propagandistischer Unterstützung durch unsere Bewegung bei seinem öffentlichen Streit mit Schmiedel geschuldet ist.

Liebe Grüße!               Reinhart

Erwiderung von Eisenhart v.L.



 Erhalten von Eisenhart v.L. über Sylvia Heimsch:

Lieber Reinhart Vowinkel,

mir ist nicht vertraut, wer Sie sind. Daher verwende ich die gewählte Anrede. Aber schon Ihr erster Satz in Ihrem langen Schreiben vom 30.06.13, die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 habe offensichtlich ihr Ziel aus dem Auge verloren, ist eine Mutmaßung, die generell bei Kenntnis ihrer zahlreichen TrägerInnen und ihrer nachhaltigen Einsätze unangemessen, unhaltbar und auch bei dem von Ihnen aufgegriffenen Zündstoff der sog. negativen Feststellungsklage gänzlich ungerechtfertigt ist.

Im Zitat meiner von Ihnen angegriffenen Aussagen heben Sie meine Einschätzung hervor, "denn nach wie vor verweigert die Bahn die volle Übernahme der Milliarden, die den Kostendeckel überschreiten". Und Sie stellen dem entgegen "als wenn die Bahn das müsste".

Das habe ich aber nie behauptet. Im Gegenteil beziehe ich mich auf das Ihnen offenbar unbekannte Gutachten der Juristen zu  S 21 "Das Rätsel der Sprechklausel" von Ende Januar 13. Dort ist fundiert nachlesbar, dass nach dem massiv um etwa 50 Prozent gesprengten Kostendeckel die Vertragsbasis entfallen ist und niemand beim Weiterbau ohne Rechtsgrundlage von der Bahn die Vollendung von S 21 verlangen kann.Das bedingt das Horrorszenario der Erpressbarkeit des Landes durch die Bahn, wenn die Klärung der Zahlungspflichten jetzt unterlassen wird.  Es wäre hilfreich, das Gutachten - federführend RA Bernhard Ludwig - genau zu lesen.

Jetzt auf volles Risiko draufloszubauen statt auf verbindlicher Klärung der Gesamtfinanzierung zu bestehen, halte ich für verantwortungslos - genauso verantwortungslos wie das Offenlassen zahlreicher anderer Fragen, z.B. des Brandschutzes, der Leistungsfähigkeit, der verantwortbaren Gleisneigung , des Grundwasserschutzes und vieles mehr.

Aus dem Feststellungsbegehren abzuleiten, wir wollten Financiers für S 21 finden, verdunkelt das Vorhaben grundlos, denn es soll gerade festgestellt werden, dass das Land keine weiteren Zuschüsse zu zahlen hat.
In Einem gebe ich Ihnen gerne recht: Man muss nicht S 21-Gegner sein, um das Vorhaben der gerichtlichen Klärung zu unterstützen. Dennoch ist es die Stärke unserer Bewegung, das Interesse der Allgemeinheit zu fördern, zumal dies unser Ansehen stärkt und uns zu Recht Gehör verschafft. Genau  Gleiches gilt beim Thema Brandschutz und anderen Streitfragen. Ich behaupte, dass es deshalb keinesfalls - wie Sie unterstellen - falsch ist, für die unbedingte einwandfreie Klärung zu sorgen. Im Gegenteil : Wir gewinnen dann sehr wahrscheinlich eine breitere Basis für die richtigen Konsequenzen. Wer strategisch denkt, muss sich auch mit allem Einsatz den notwendigen Teilfragen widmen, die unsere Ausgangsbasis verbessern können.

Für die düstere Einschätzung der Justiz habe ich Verständnis. Wer aber nicht mehr um das richtige Recht kämpft, hat schon verloren. Und wir haben hier überzeugende Gründe, mit denen wir Boden gewinnen können  - im Einklang sogar mit der Landesregierung, keinesfalls in irgendeines Schlepptau:
Die Bahn muss ohnehin die Bundesaufgabe finanzieren. Die Zusatzfinanzierung des Landes nach dem FinVe ist ein - verfassungsrechtlich angreifbarer - Ausnahmefall genau bemessener Beträge, aus denen natürlich nur bei Umkehrung aller Verhältnisse qua Sprechklausel die Pflicht zu weiteren Geschenken abgeleitet werden könnte. Wenn Sie das dennoch als "naheliegend" bezeichnen, sind Sie juristisch nicht informiert.

Wir sind uns ja in den Grundlinien zu S 21 einig. Mit vorstehenden Ausführungen begrenze ich mich daher bewusst auf einige Aspekte, bei denen ich die genannten Hinweise für geboten halte.

Freundliche Grüße und Oben Bleiben

Eisenhart

Sonntag, 30. Juni 2013

(10) Negative Feststellungsklage: Bewegung im Fahrwasser der SPD

Negative Feststellungsklage:
Bewegung im Fahrwasser der SPD  
Reinhart.Vowinckel@web.de   http://blogspot.com        Zur Lage und Taktik 10        30.06.2013

Warum die Forderung einer negativen Feststellungsklage gegen die Sprechklausel absurd und schädlich ist

Die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 hat offensichtlich ihr Ziel aus dem Auge verloren. Sie schippert unverkennbar ziellos im Kielwasser der SPD.
Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper hat im Namen des Aktionsbündnisses gegenüber der Landesregierung und der Stadtverwaltung die Forderung erhoben, „das Heft des Handelns endlich in die Hand zu nehmen“ und durch eine ‚negative Feststellungsklage’ gerichtlich klären zu  lassen, dass dem Land aus der vertraglichen Sprechklausel keine zusätzlichen Zahlungspflichten entstehen. Die Begründung lautet:
„Denn nach wie vor verweigert die Bahn die volle Übernahme der Milliarden, die den Kostendeckel überschreiten.“
Als wenn die Bahn  das müsste! Als wenn wir irgendein Interesse daran hätten, dass sich ein Finanzier für S21 findet! Wir wollen nicht die Finanzierung, sondern die Beendigung von S21! Trotzdem haben sich auch noch Parkschützer und SÖS/Linke geistesabwesend angeschlossen. Die Aufforderung und vor allem ihre Begründung ist absurd.
So absurd, wie es die von Claus Schmiedel, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, im April verfolgte Idee war. Er wollte  der Bahn für ein paar Millionen die Sprechklausel abkaufen, um so das Mehrkostenrisiko vom Land abzuwenden.
Absurd war die von den Grünen in der Regierung abgesegnete Idee Schmiedels auch schon aus dem praktischen Grund, dass der Vertrag 16 Paragraphen enthält. Ein einzelner Paragraph kann dabei bis zu 17 eigens durchnummerierte Absätze enthalten. Und ein Absatz kann wiederum viele Sätze enthalten, die jeder für sich eine Bestimmung enthalten können. So enthält z. B. der § 8, Abs. 4 eine unauffällige  Bestimmung, welche die in § 2, Abs. 2 noch eingeräumte Ausstiegsklausel beiläufig wieder aufhebt. Wie kann man da in einer derart heiklen und umstrittenen Angelegenheit auf die Idee kommen,  aus all dem einen einzelnen Satz streichen und damit den ganzen Vertrag für sich selbst unschädlich machen und die Bedeutung des Vertrags  geradezu in ihr Gegenteil verkehren zu können? Da scheint Holland in Not.
Absurd war die Initiative Schmiedels jedoch vor allem, weil die Bahn ja, auf diese Klausel gestützt, Milliarden kassieren will bzw. nach dem Willen des Aufsichtsrates soll. Was bedeuten dem gegenüber schon  die angebotenen Millionen? 
Die Herren Kefer und Grube dürften sich an den Kopf gelangt haben. Aber aufgepasst! Schmiedel wäre nicht Schmiedel, ein gerissener und prinzipienloser Taktiker, wenn er sich dabei nichts gedacht hätte. Er will Handlungsfähigkeit demonstrieren, wo es für ihn keine gibt. Jedenfalls herrscht im Regierungslager offensichtlich zumindest taktische Verwirrung. Während Nils Schmid als Verhandlungsführer das mit der Sprechklausel verbundene Risiko als „ohnehin gering“ einschätzte, zumindest offiziell, sieht MP Kretschmann die Klausel als „Damoklesschwert“ über dem Lande, zumindest offiziell.
SPD-Schmiedels persönliches Projekt Stuttgart 21 ist die Demonstration der „Durchsetzungsfähigkeit“ seiner Partei als „Urlaubsvertretung“ der CDU bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2016. In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung am 26.06.2013 räumte er zunächst ein: „Es hat uns sehr überrascht, dass die Bürger den Eindruck haben, die Grünen würden sich mit ihrer Politik stärker durchsetzen als wir.“ Dann aber gibt er zurück: „Das ist deshalb erstaunlich, weil auf dem Hauptfeld der politischen Auseinandersetzung, bei Stuttgart 21, die Grünen nun eifrig unser Projekt mitbauen. Ich kann nicht erkennen, dass die Grünen beim Versuch, Stuttgart 21 zu verhindern, einen Stich gemacht hätten.“
Bitte jetzt nicht wieder das so beliebte Grünen-bashing (s. u.)! Wie schon gesagt, die arme SPD steckt in einem Dilemma, in einer Zwickmühle. Eine Verpflichtung der Bahn, die Mehrkosten zu tragen, gibt es nicht, weder vertraglich (s. u.), noch politisch noch moralisch.

Sie  ist, wie schon gesagt, vor allem deswegen absurd, weil die Bewegung gegen den Durchgangsbahnhof  keinerlei Interesse daran hat, einen Finanzier für S 21 zu finden.
Die Initiative des Aktionsbündnisses ist jedoch auch noch aus anderen Gründen m. E. eher schädlich.
Was für einen Sinn machen z. B. derartige Aufforderungen an die Landesregierung? Zum einen können wir oft gar nicht beurteilen, welche Konsequenzen die Verwirklichung von außen herangetragener Forderungen alle haben kann. Zum anderen ist die Landesregierung gespalten. Was die eine Partei will, will die andere gerade nicht. Woher wollen wir wissen, wer jeweils für nachfolgende Untätigkeit verantwortlich ist? Ein Beispiel, das auch mich seiner Zeit ziemlich geärgert hat: In den Weihnachtstagen (14 Tage nach Grubes „Insolvenzerklärung“) haben vier unserer Prominenten, nämlich Egon Hopfenzitz, Sabine Leidig, Volker Lösch und Walter Sittler  in einem Offenen Brief verlangt: „Grüne Spitzenpolitiker müssen und können jetzt S21 stoppen.“ So etwas ist einfach  neben der Kapp.  Die Grünen Spitzenpolitiker können ohne die SPD gar nichts, und deswegen müssen sie  auch nicht. Und die SPD will nun einmal S21 um keinen Preis stoppen.
Ein anderes Beispiel: „Versteckspiel – Schweigen als Verrat – Manipulierte Volksabstimmung – Volksabstimmung als Vorwand – Realitätsverleugnung – Die Abschaffung des Vertrauens – Die Aufkündigung der Redlichkeit“. So überschreibt Richter a. D. Christoph Strecker seine zweifellos sorgfältig recherchierten Beispiele für Desinformation durch die Landesregierung in einem Offenen Brief vom 11.06.2013 an Winfried Hermann. Statt immer nur oder vor allem die Grünen verantwortlich zu machen, sollten wir beide Fraktionen in die Pflicht nehmen. Wenn aber stattdessen nachher auch noch die eigentlich Gutwilligen „gebasht“  werden, können sich die aus dem sozialdemokratischen Intrigantenstadel oder bei der CDU auch noch ins Fäustchen lachen.
Genau diesen Fehler spricht wohl auch eine Sylvia (Heimsch?) gerade in einer kritischen Rundmail bei den Parkschützern an. In ihr heißt es einleitend: „Hallo, wir stehen auf der Kippe: mit den Grünen und den Grünen-Wählern – also den gut Etablierten und bürgerlich Orientierten, im Beruf Stehenden – verderben wir es uns gerade gehörig. Viele Grünenwähler haben keine Lust mehr auf dieses Grünen-Bashing. Auf der Parkschützerseite schlägt das teilweise schon in Hass um.“ 

Und schließlich halte ich dass Beschreiten des Rechtsweges zur Verhinderung des Projekts inzwischen für mehr oder weniger Aktionismus und Rechthaberei. Haben wir noch immer nicht oft genug die Erfahrung gemacht, dass wir außer dem Demonstrationsrecht praktisch keine Rechte haben und deswegen vor Gericht auch regelmäßig Niederlagen erleiden? Das Erregen unrealistischer rechtlicher Hoffnungen führt ebenfalls zu Enttäuschung und Frust, und es lenkt ab von dem, was wir selbst tun können, nämlich mit allgemeinverständlichen, nachvollziehbaren  Forderungen, z. B. an die SPD im Wahlkampf (s. u.),  selbst präsent sein.   
Sich in irgendeiner Form rechtlich statt politisch auf den Finanzierungsvertrag zu stürzen und stützen, ist schon deswegen sinnlos, weil es sich um einen durch und durch betrügerischen Vertrag handelt, den wir vor allem der CDU zu verdanken haben und natürlich zu 50 Prozent der Bahn. Diese Tatsache wird bisher jedoch sowohl in der Öffentlichkeit als auch von unserer Bewegung komplett ignoriert. Das Hin und Her um die Sprechklausel wäre gar nicht möglich, wenn die Tatsache des Betrugscharakters  auf dem Tisch läge und allen klar wäre.
Ich bin der Auffassung, wenn es jetzt um die Ausstiegskosten geht, dann sollten sie nicht im Verhältnis von 60 Prozent von der Bahn als Projektträger und zu 40 Prozent vom Land und seinen Partnern getragen werden, wie das im § 2, Abs. 2 ursprünglich für den Ausstieg vorgesehen war,  sondern im Verhältnis von 50 zu 50. Am Betrug, der uns den ganzen Schlamassel beschert hat, waren Bahn (bzw. Bund ) und Land unter der CDU-Regierung und mit Duldung der SPD in gleichem Maß beteiligt. Deswegen haben sie nun auch gleichermaßen die Verantwortung für die Schadensbegrenzung wahrzunehmen. Das heißt, die neue Regierung und letzten Endes die Bürger des Landes haben stellvertretend für CDU und FDP  für die Verpflichtungen des Landes, die von der Regierung Oettinger und der SPD eingegangen wurden, gerade zu stehen. Das finde ich ganz wichtig, um so etwas wie Gerechtigkeit, Fairness und Verantwortungsbewusstsein in die Geschichte hineinzubringen. In den Vorstellungen der SPD kommt das bisher ebenfalls nicht vor.

Und wer da auf unserer Seite qualifiziert mitreden will, sollte sich auch einmal  gewisse Grundkenntnisse zum Finanzierungsvertrag aneignen. Deswegen hier als Anregung noch einmal zu den beiden wichtigsten Klauseln des Vertrages.

Die Sprechklausel und die Mehrkosten

Die Sprechklausel hat in Wahrheit keinerlei Bedeutung in der Frage, wer die Mehrkosten finanzieren muss. Das hat ja auch Nils Schmid zu Recht angedeutet. Das ist allerdings aus dem Finanzierungsvertrag selbst nicht klar zu erkennen. Dazu muss man in das zwei Jahre ältere Memorandum of Understanding schauen. Dort wird die Funktion des Lenkungskreises beschrieben, in dem ja die Gespräche der Sprechklausel stattfinden sollen:
 „Bei darüber noch hinausgehenden Kostensteigerungen werden DB AG und Land Gespräche aufnehmen. DB, Land, Stadt und Region vereinbaren darüber hinaus einen gemeinsamen Lenkungskreis zur Kostenauditierung und zur Mehrkostenbegrenzung.“ [III. Abs. 5]
Die Mehrkostenverteilung und -begleichung  ist also nicht Thema im Lenkungskreis. Im Lenkungskreis soll vielmehr nur über Möglichkeiten der Mehrkostenbegrenzung beraten und beschlossen werden. Finanzierungsentscheidungen dürfen ohnehin nur die zuständigen parlamentarischen Gremien treffen. Also die Gesprächsklauseln sind nicht das Problem, wie uns von der Regierung bis heute vorgemacht wird.
Es gibt aber noch eine ganz andere Klausel, die es  in sich hat. Ich kann mich nicht erinnern, bisher auch nur ein einziges Mal seitens der Regierung oder von sonst jemand von dieser  Klausel gehört zu haben, die ich Risikoklausel nennen möchte. Sie wurde wohl bisher im Interesse der SPD regelrecht tot geschwiegen,  genauso wie der betrügerische Charakter des gesamten Vertrags.

Die Risikoklausel  und das Dilemma der SPD

Sie steht im Vertrag unmittelbar vor der ersten Fassung der Sprechklausel in § 2.2:
„Für die DB AG und die EIU [Eisenbahninfrastrukturunternehmen] ist es … von besonderem Interesse, dass für die DB AG und die EIU aus der Realisierung des Gesamtprojektes keine unkalkulierten Risiken entstehen …“ (§ 2, 2,1)
Die Risikoklausel ist wegen der Absicht der Irreführung über die Mehrkosten genau so verklausuliert und unverbindlich formuliert wie die Sprechklausel und deswegen vermutlich auch genau so wenig einklagbar. Für die Bahn sollte Risikoschutz gelten, für Stadt und Land nicht! Das ist der Kern des Betrugs am Bürger. Es war Absicht, die Bahn so königlich zu privilegieren! Und nun ist die Risikoschutzklausel pro Bahn das eigentliche, verheimlichte  Dilemma der SPD bei ihrem aktuellen Betrugsversuch. Deswegen gibt es für die SPD und die CDU im Hintergrund auch Grund genug, keine Feststellungsklage einzureichen. Ihre Ansprüche gegenüber der Bahn verstoßen gegen den von ihnen selbst einst gebilligten Vertrag und die in ihm begründete Kostenprivilegierung.  Mit ihm sollten einst der Landtag, das Regionalparlament  und der Gemeinderat hinter das Licht geführt werden und wurden es auch,  weil die ehrlichen Kosten des Projekts „nicht kommunizierbar“, d. h. nicht vertretbar waren. 

Schlussfolgerungen

  1. Der Vertrag schließt, wenn wir von seinem betrügerischen Charakter einmal absehen, zumindest eine Beteiligung der Bahn an den Mehrkosten nicht definitiv aus, legt aber die Kostenübernahme durch Land und Partner nahe, allerdings auch darin,  ohne wirklich verbindlich zu werden.
  2. In keinem Falle jedoch rechtfertigt der Vertrag den Anspruch des Landes auf volle Übernahme des Mehrkostenrisikos durch die Bahn. Die entsprechende Forderung der SPD ist also betrügerisch.
  3. Die SPD müsste da schon  andere Argumente ins Feld führen. Sie könnte es versuchen mit der Behauptung¸ die Bahn habe das Land mit den Kostenexplosionen über die wahren Kosten getäuscht. Doch da hat sie schlechte Karten,  denn dem steht u. a. die Vereinbarung in § 5 (2) entgegen, dass sich die vereinbarten Kosten noch verändern können.
  4. Wenn jemand, sagen wir die Bahn oder die SPD (als Vertreterin des Landes), sich mit einer Klage auf den Finanzierungsvertrag stützen will, dann stützt er sich auf einen gegen das Land und seine Bürger gerichteten betrügerischen Vertrag. Wer das tut, begibt sich also mutwillig in einen Sumpf. Das Risiko zu unterliegen, das er dabei eingeht, ist wohl ähnlich unkalkulierbar wie das Mehrkostenrisiko des Projekts.
  5. Die Berufung der Bahn auf eine angebliche vertragliche „Ausführungsverpflichtung“ bezieht sich vermutlich auf den Ausschluss des Rechts auf ordentliche Kündigung (§15) sowie des Rechts auf „qualifizierten Abschluss §§ 2 (2) sowie (8(4), mit welchem das Projekt unumkehrbar gemacht werden sollte. Aber diese Begründung ist hinfällig, wenn die Finanzierung (in diesem Fall die Mehrkostenfinanzierung) nicht mehr gesichert ist. Und das ist sie nicht mehr durch öffentlichen Beschluss des Kostendeckels durch die Regierung vom 13.09.2011. 
  6. Was die Möglichkeit zu klagen betrifft, sollten wir uns nicht den Kopf zerbrechen. Wir selbst können nicht klagen, und wir können auch mit Sicherheit die Regierung nicht zu einer gemeinsamen Klage bewegen. Außerdem spricht auch die Höhe des Risikos eines negativen Ausgangs gegen jede Aufforderung zur Klage.
  7. Die SPD soll uns sagen, worauf sie ihren Anspruch auf Weiterbau auf Kosten der Bahn gründen will, oder sie soll den von Kretschmann am 04.03. der Bahn angebotenen „konstruktiven Gesprächen über ein Alternative zu Stuttgart 21“ zustimmen.   Die Alternative zu solchen Gesprächen wäre sonst nur noch, dass die SPD zusammen mit der CDU politisch die Finanzierung der Mehrkosten durch das Land betreibt. Schmiedel hat das ja Kretschmann bereits angedroht. Auch dafür wäre der Klageweg viel zu riskant, und politisch wäre das wohl Harakiri. Dem können die Grünen also gelassen entgegen sehen.
  8. Als einzige rationale Lösung bleibt die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Projekts, und für eine solche spricht alles.
  9. Das heikelste Thema auf dem Verhandlungsweg wäre sicherlich die Aufteilung der aufgelaufenen Kosten. Die aber haben bisher mit Sicherheit nicht annähernd die Höhe der zu erwartenden Mehrkosten erreicht. Und  selbst wenn es bereits zwei Milliarden wären, von denen beide Seiten je eine zu tragen hätte, so stünde dem auf Seiten des Landes immer noch ein erhaltener, funktionstüchtiger Kopfbahnhof gegenüber, also keineswegs ein oder zwei Milliarden „für nichts“
  10. Wir sollten die Publizierung dieser Überlegungen und Vorschläge nicht den Grünen überlassen, die ihre Koalitionsrücksichten zu nehmen haben, sondern selbst in die Hand nehmen, nicht nur über die Print- und TV-Medien, sondern auch über die sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Wir sollten sie z. B. durch Umfragen und Unterschriftenlisten bekannt machen, um so politischen Druck auf die SPD und die Bahn in Richtung einer rationalen Lösung und mindestens erst einmal eines  Projektstopps auszuüben. 



Mittwoch, 12. Juni 2013

(9.2) Zur Lage und Taktik 9.2: Zur Rolle Schmiedels und der SPD

Zur Lage und Taktik 9.2                                                                                 12. Juni 2013
(Vorweg eine Anmerkung zu meinem Vergleich  in 9.1 zwischen der Petition des Landtags an die Deutsche Bahn und dem Vater unser, der missverstanden werden könnte: Die Bittschrift des Landtags hat mich an das würdige Gebet erinnert. Die Deutsche Bahn ist jedoch keine überirdische Macht, deren Willen wir ausgeliefert sind. Wir können uns ihr allenfalls aus mangelndem Mut ausliefern, und das hat der Landtag mit dem Blankoscheck in unserem Namen meines Erachtens unnötiger Weise getan.) 
Zur Rolle Schmiedels und der SPD

Es gibt, wie die Dinge bisher nun einmal gelaufen sind,  im Grunde keine verbindliche vertragliche Regelung mehr für die Finanzierung von Stuttgart 21. Wichtige Pflichten oder Rechte wurden  im Finanzierungsvertrag mit dem Zweck der Kostenverschleierung nicht klar definiert, sondern nur angedeutet. Auch die sogenannte Projektförderpflicht (FinV. § 16) ist längst ein totgerittenes Pferd, da auch sie im Vertrag nicht definiert und außerdem inzwischen von beiden Seiten (von der Bahn durch „Kostenexplosionen, vom Land z. B. durch den Kostendeckel oder auch die Volksabstimmung) ignoriert wurde, ohne dass sich die jeweils andere Seite dagegen zur Wehr gesetzt hätte, wohl wegen des juristisch dilettantisch gemachten Vertrags. Deswegen wird über S21 machtpolitisch entschieden werden. Das Zünglein an der Waage ist dabei die SPD, die den schmutzigen Job der CDU übernommen hat. Nachdem mit dem Faktenscheck im Herbst des Jahres 2010 der Blankoscheckcharakter des Vertrags ruchbar geworden war, bekennt sich die SPD zum Projekt, ohne sich zum Vertrag zu bekennen. Die SPD hat erkannt, dass ein höherer als der im Vertrag vereinbarte Preis nicht öffentlich vertretbar ist und allenfalls heimlich oder doch wenigstens unauffällig, z. B.  häppchenweise über 10 bis 15 Jahre verteilt gezahlt werden könnte.   Zur Veranschaulichung der Politik der SPD ein trauriges aktuelles Beispiel.

Der Geisterfahrer, der alle anderen auf der falschen Spur wähnt

Am Vorabend der Sitzung des Bahnaufsichtsrats vom 05. März 2013 unterbreitet MP Kretschmann dem stellvertretenden Bahnaufsichtsratsvorsitzenden Alexander Kirchner schriftlich ein Angebot zu „konstruktiven  Gesprächen über Alternativen zu Stuttgart 21“. Ein mutiger Schritt nach vorn, falls nicht wieder nur taktisches Manöver.
Prompt tobt  Staatsmann Schmiedel,  das sei ein „beispielloser Affront“ Kretschmanns gegenüber dem Koalitionspartner SPD. Der grüne Ministerpräsident habe zu einer solchen Einladung „keine Vollmacht“. „Koalitionskonsens sei schließlich: Die Volksabstimmung gilt, der Bahnhof wird gebaut.“  Was er zu erwähnen „vergisst“: Der Bahnhof kann wohl nur seriös gebaut werden, wenn er auch seriös finanziert ist. (Süddeutsche  am 03.2013 unter der Überschrift „Kalkulierte Wut im schwäbischen Dramolett“)
Um den weiter denkenden Koalitionspartner nicht am Reden, sondern auch am Nachdenken zu hindern, setzt er noch eins drauf: „Sollte der Aufsichtsrat sich von S21 verabschieden wollen, würde die SPD zusammen mit der Opposition ‚die Landesregierung beauftragen, die Deutsche Bahn auf Vertragserfüllung zu verklagen’“. Bevor ich auf diese angebliche Pflicht der Bahn zurückkomme, etwas zu den Umgangsformen des Claus Schmiedel: Er verpasst dem amtierenden Ministerpräsidenten und Chef des Koalitionspartners in aller Öffentlichkeit einen Maulkorb.  Dann beklagt sich über dessen angeblich „beispiellosen Affront“ und droht ihm in einem eigenen nun wirklich „beispiellosen Affront“ darüber hinaus größenwahnsinnig die Erpressung  und Kündigung der Koalition mit Hilfe der CDU an, die vermeintlich auch nach seiner Pfeife zu tanzen hat. Die Wochenzeitung KONTEXT formulierte neulich treffend, Schmiedel sei  ein „Geisterfahrer, der alle anderen auf der falschen Spur wähnt“. So hat er ja auch gerade erst die Bahn der „Fundamentalopposition“ bezichtigt, wie die Grünen, weil sie ihm die Sprechklausel nicht verkaufen wollte. Schmiedel ist koalitionsunfähig. Nicht einmal mit der Bahn kann er es, und so einer führt das Land am Nasenring!  Was ist das für ein Land? SOS!
Die Volksabstimmung und die Mehrkosten

Ein Beispiel juristischer und politischer Orientierungslosigkeit ist auch die Volksabstimmung, mit deren Hilfe die Verantwortung für den Finanzierungsvertrag den Bürgern aufgehalst wurde. In ihrer Begründung durch die Regierung hieß es zunächst vollkommen richtig:
„Wenn aber weder das Land noch Deutsche Bahn AG bereit sind, die zu erwartenden Mehrkosten zu tragen, ist die Finanzierung des Vorhabens und damit seine Realisierbarkeit nicht mehr gewährleistet. Dies führt dazu, dass die Geschäftsgrundlage entfallen ist. Vom Land kann ein Festhalten an dem Finanzierungsvertrag nicht mehr verlangt werden… Das Land kann nicht weitreichende Baumaßnahmen abwarten, um dann nach dem Prinzip der normativen Kraft des Faktischen in eine unabschätzbare Kostendynamik eingebunden zu werden (S.15)“
Genau das geschieht zurzeit: Dank SPD und Koalitionsvertrag darf die Bahn die Baumaßnahmen fortsetzen und dabei auf den Blankoscheck der Regierung Oettinger bauen. Und so waltet die „unabschätzbare Kostendynamik“.
Dann aber heißt in der Begründung fataler Weise auch:
„Der Anspruch des Landes richtet sich auf eine Anpassung des Vertrages dahingehend, dass weitere Kostensteigerungen über die verabredete Obergrenze von 4,526 Mrd. Euro hinaus in vollem Umfang von der Deutschen Bahn AG zu finanzieren sind.“
Mit dieser Forderung hat sich die Landesregierung jedoch, zweifellos auch das unter Führung der SPD,  ins Unrecht gesetzt, juristisch und moralisch-politisch. Diese Forderung widerspricht dem von der SPD, wenn’s passt, doch so hoch gehaltenen Vertrag diametral. Zwischen Mehdorn und Oettinger bestand unübersehbar Einigkeit darüber (§ 2,2), dass das Projektrisiko nicht von der Bahn getragen werden sollte, und die SPD hat der verschleierten Vereinbarung, dass das Land mit Stadt und Region das Kostenrisiko tragen sollte,  zugestimmt! Sonst hätte es auch des „Vaterunsers“ an die Bahn nicht bedurft. Aber ganz abgesehen davon: Mit welchem Recht fordert nun das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die SPD, halsstarrig   von anderen Bundesländern oder dem Bund, dass sie in Form weiterer Staatsverschuldung oder auch für ihre Bürger angehobener Bahntarife  den Kopf hinhalten für  die von den schwäbischen Alleskönnern vergeigte Finanzierung ihres unterirrdischen Lustschlosses? Wenn sie  die Bahn auf Vertragserfüllung verklagen will, dann verlangt sie damit auch, dass wir die Mehrkosten tragen. Nur zu! Auf zur nächsten Geisterfahrt, SPD! Von Bund und Bahn bekommen wir die Finanzierung sicherlich nicht geschenkt. Wenn die SPD in dieser Situation weiter am Projekt festhält, dann geht sie für die reichste Region der Republik auf Betteltour oder sie verrät den Kostendeckel. Eine Klage vor Gericht würde nur dann nur noch Sinn machen, wenn sie selbst auf die eigene Niederlage, also die Verpflichtung des Landes zur Kostenträgerschaft hinauswollte. Dann bekäme sie vielleicht ihr Projekt und seine Finanzierung und wäre die Verantwortung für die Finanzierung der Mehrkosten durch das Land los. Die trüge dann die Justiz. Könnte die SPD so etwas vorhaben?
Ehrlich und rechtschaffen wäre allein das zumindest stillschweigende Eingeständnis der eigenen Verantwortung für das Fehlen der Finanzierung und die Bereitschaft, das nun einmal zu teure Projekt aufzugeben.  Dann könnte man die bisher und durch den Rückbau  entstandenen Kosten zwischen Bahn, Land und Stadt,  wie im Finanzierungsvertrag (§ 2,2) ursprünglich vorgesehen, zum Beispiel im Verhältnis von 6 zu 4 aufzuteilen.
Und sollte die Beerdigung des Projekts Stadt und Land wirklich 1,5 Mrd. € kosten: Die Parole der Projektbetreiber vor der Volksabstimmung „1,5 Milliarden für nichts!“ war das Dümmste und Verlogenste, was ich je gehört habe. Schließlich behalten wir dann den Kopfbahnhof, und der und sein Ambiente sind  nun einmal  mehr Wert als 1,5 Milliarden €!